Berufs- und Bildungsorientierung unter COV-19

„Berufspraktischen Tage“ gemäß Schulveranstaltungsverordnung sind derzeit nicht erlaubt. Wenn es sich also um Fälle handelt, in denen eine ganze Klasse betroffen ist, ist dies nur im Wege von Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen möglich, die derzeit nicht stattfinden dürfen.

Die „Individuelle Berufsorientierung“ gem. § 13b SchUG ist keine Schulveranstaltungen (§ 13) oder schulbezogene Veranstaltungen (§ 13a), sondern ein individuelles Fernbleiben eines Schülers bzw. einer Schülerin vom Unterricht für einen bestimmten Zweck. Diese kann theoretisch/abhäng. von den (Hygiene-)Bestimmungen der jeweiligen Betriebe stattfinden; ob das derzeit sinnvoll ist, sei dahingestellt und wird dzt. seitens der Schulleitung nicht genehmigt! (Stand: 25.11.2020)

Harald Klogger
Schulleitung MS Friesach Hemmaland

Mag. Klaus-Peter Haberl
Leiter des Bereiches Pädagogischer Dienst, Bildungsdirektion für Kärnten