Kurzinformation GTS/STB

Eine ganztägige Schulform gliedert sich in Unterrichts-, Lern- und Fördereinheiten, sowie einen Freizeitteil. Bei der getrennten Abfolge ganztägiger Schulformen sieht die Organisation vor, dass die Unterrichtseinheiten am Vormittag abgehalten werden, dann ein Mittagessen folgt und am Nachmittag die Lern- und Fördereinheiten bzw. der Freizeitteil stattfinden. In der Ganztägigen Schulform mit getrennter Abfolge können Kinder klassen-, schulstufen- oder schul- und schulartenübergreifend in Gruppen zusammengefasst werden. 
Es besteht die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler von 1 bis zu 5 Tagen pro Woche (je nach Vereinbarung), für die Dauer des betreffenden Schuljahres, anzumelden. Eine vorzeitige Abmeldung kann nur zum Ende des ersten Semesters erfolgen und ist spätestens drei Wochen vor Ende des Semesters schriftlich bekanntzugeben
Um die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes bzw. die Qualität der Bildungsarbeit an der Ganztägigen Schulform zu gewährleisten, bedarf es eines regelmäßigen und pünktlichen Besuchs der Kinder an den angemeldeten Tagen bis mindestens 16 Uhr. Da auch die Einheiten am Nachmittag als Schulzeit gelten, braucht es bei Fernbleiben eine schriftliche Benachrichtigung des Klassenvorstandes oder Direktors unter Angabe des Grundes. Tageweise oder stundenweise, regelmäßig wiederkehrende Freistellungen für eventuelle Musikschulbesuche oder Vereinstrainings werden zu Schulbeginn beantragt. 
Gemäß § 5 SchOG ist der Besuch von öffentlichen Schulen unentgeltlich. Dies gilt auch für ganztägig geführte Schulen. 
Von der Schulgeldfreiheit ausgenommen sind jedoch: 
1. Lern – und Arbeitsmittelbeiträge 
2. Beiträge für die Verpflegung (Mittagessen) und den Freizeitteil