Hausordnung

„Wir alle bilden zusammen eine Schulgemeinschaft. Daher ist es notwendig,
aufeinander Rücksicht zu nehmen und gewisse Regeln zu beachten!
Alle, die in diesem Haus ein- und ausgehen, sollen sich wohlfühlen und
ein angenehmes Arbeitsklima vorfinden.“

Die SchülerInnen
… kommen zu Unterrichtsbeginn pünktlich zur Schule
… tragen im Schulgebäude Hausschuhe
… schalten das Handy im Schulgebäude aus
… grüßen alle im Haus anwesenden Personen höflich
… beteiligen sich aktiv am Unterricht und stören weder Mitschüler noch LehrerInnen
… trennen den Müll und achten auf Sauberkeit im ganzen Schulbereich.
… passen auf Schulgebäude, Schuleinrichtung und Unterrichtsmittel auf.
… verhalten sich rücksichtsvoll und unterlassen Laufen, Streiten, Raufen und Schreien.
… nehmen keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule.
… spielen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten im Hof nur nach Erlaubnis mit Bällen.
… stellen ihre Hausschuhe beim Verlassen des Schulhauses in den Schuhraum/Spind
… lassen nach Unterrichtsschluss keine Bücher und Hefte unter den Bankfächern zurück
… stellen nach Unterrichtsschluss die Sessel so in die Tischfächer, dass die Tischplatten
und die Böden schnell gereinigt werden können.

Die Eltern
… schicken ihre Kinder rechtzeitig und regelmäßig zur Schule.
… entschuldigen sie sofort am ersten Tag des Fernbleibens vom Unterricht (telefonisch
ab 07.30 Uhr oder per Email an die Schulleitung)
… geben eine Turnbefreiung schriftlich bekannt
… sehen das Mitteilungsheft als wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Schule und
Elternhaus und unterschreiben die Mitteilungen der Schule
… bezahlen oder überweisen Geldbeträge rechtzeitig.
… halten vereinbarte Termine ein.
… beschaffen rechtzeitig die notwendigen Schulsachen und überprüfen sie in Abständen
auf Vollständigkeit.
… nehmen zur Kenntnis, dass mutwillig verursachte Beschädigungen aller Art im
Schulgelände vom Verursacher beglichen werden!

Die LehrerInnen
… beaufsichtigen die Kinder 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, während des Unterrichts
und in den Pausen.
… verständigen die Eltern bei Erkrankungen oder Unfällen.
… geben Stundenplan-/ Unterrichtsänderungen bekannt.
… informieren die Eltern bei auftretenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten.
… informieren die Eltern über Lernerfolge
… sind in Sprechstunden, an Elternsprechtagen und nach Terminvereinbarungen zu
erreichen.