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Masern-Informationsmaterial des Gesundheitsministeriums

Kinder in Österreich werden häufig zu spät und zu wenig konsequent durch Impfungen gegen lebensgefährliche Krankheiten geschützt. Bei fast jedem fünften Kind fehlt beispielsweise die zweite notwendige Masernimpfung.

Bei fehlendem Masernschutz kann Ihr Kind bei Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, etc. ausgeschlossen werden (§§ 6 ff. Epidemiegesetz).

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder bei den öffentlichen Beratungs- und Impfstellen der Bundesländer: www.gesundheit.gv.at/service/beratungsstellen/impfen

Impfbroschüre: www.sozialministerium.at/Impfbroschuere

Impfplan Österreich 2019: www.sozialministerium.at/Impfplan

>>Wichtige Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte <<

 

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