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Zeugnisausgabe/Übertritte AHS in MS, Aufstieg bei „Nicht genügend“

Foto: Themenbild APA/H.Schneider – Das Ende des Unterrichtsjahres ist in Sichtweite. Nach § 11 Abs. 3 C-SchVO 2020/21 findet die Schlusskonferenz der MITTELSCHULE FRIESACH am Montag, 05.07. statt. Für Aufnahmeprüfungen an den AHS/BHS sind laut § 11 Abs. 5 C-SchVO 2020/21 der Mittwoch und Donnerstag der letzten Woche des Unterrichtsjahres vorgesehen.

Aufgrund vermehrter Anfragen zum Wechsel von der AHS-Unterstufe in die Mittelschule dürfen wir auf die Neuregelung in Bezug auf das Aufsteigen bei „Nicht genügend“ in leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen hinweisen, die seit dem Schuljahr 2020/21 gilt (§ 29 Abs 2 SchUG).
Demnach sind Schüler/innen, die in der 6. oder 7. Schulstufe der AHS in Pflichtgegenständen, die in der Mittelschule leistungsdifferenziert geführt werden (Deutsch, Mathematik, Englisch) mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden, bei einem Wechsel an die Mittelschule zum Aufstieg berechtigt. Sie werden in der Mittelschule in der nächsthöheren Schulstufe dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet.
Bei Beurteilungen mit „Nicht genügend“ in sonstigen Pflichtgegenständen besteht die Möglichkeit bei einem Übertritt in die Mittelschule die Wiederholungsprüfungen (maximal 2) an der Mittelschule zu absolvieren.
Quelle: Referat Präs/2b (Schulrecht und sonstige Rechtsangelegenheiten – Bund), Dr. Kathollnig

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