Foto (c) saferinternet.at – Aus gegebenem Anlass an unserer Schule ersuche ich Sie darum, Ihrem Kind
nochmals den missbräuchlichen Einsatz von Smartphone und Tablet im Unterricht
(Schüler/innen nehmen Unterrichtssequenzen auf und stellen diese –bearbeitet
oder unbearbeitet- ins Netz, Instragram, WhatsApp etc.) zu untersagen!
Nachfolgend einige Quellen und Informationsmöglichkeiten (wie sie bereits in der
Schule bekanntgemacht wurden!):
https://www.saferinternet.at/zielgruppen/eltern/
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12024485
Zudem kann grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass in Österreich ein Recht am eigenen Bild besteht (§ 78 Uhrheberrechtsgesetz) und das Veröffentlichen von Aufnahmen einer Person, ohne dessen Einwilligung, rechtswidrig ist, wenn damit berechtigte Interessen verletzt werden. Missbräuchliche Tonaufnahmen von nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Äußerungen können zudem gemäß § 120 StGB strafbar sein. Darüber hinaus werden solche Aufnahmen ohne Einwilligung auch die Datenschutzgrundverordnung verletzen.
