Allgemein

Elterninformation 2023/24 aktualisiert

Foto (c) Ktn. Landesregierung. 
Informationen des Schulleiters:

Werte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern unserer Schuljugend,
gemäß  aller bisherigen Informationen der Bundesregierung werden die aktuellen Entwicklungen in Zusammenhang mit COVID-19 und ggfls. anderen pandemischen Ereignissen in Österreich auch weiterhin entsprechende Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens -und somit auch des Schulwesens– erfordern; diesbezügliche ressortübergreifende Erlässe werden gegebenenfalls weiterhin aktuell verlautbart.

Ich werde auch im laufenden Schuljahr 2023/24 alle aktuellen Informationen des Bildungsministeriums bzw. der Bildungsdirektion Kärnten an Sie,  geschätzte Erziehungsberechtigte, in digitaler Form über ‚SchoolFox‘, über diese Schulhomepage oder aber auch -wenn nötig- in gedruckter Form als Elterninformation weitergeben.
Ihr Harald Klogger, Schulleiter

29.08.2023 – Für den Schulbeginn 2023/24 gilt weiterhin die Notiz v. 03.05.2023: aus untenstehender Novelle ist ersichtlich, dass das Finale der COVID-Schulverordnungen mit 30.04. und 30.06. 2023 eingetreten ist. Es gelten derzeit somit keine Einschränkungen im Schulbetrieb.

03.05.2023 – Wie aus untenstehender Novelle ersichtlich, ist das Finale der COVID-Schulverordnungen einerseits mit 30.04., andererseits mit 30.06.2023 eingetreten, die uns jetzt doch schon einige Jahre im Schulleben begleitet haben. Beachten Sie bitte dabei die drei Termine/Daten des Außerkrafttretens:
Rote Schriftfarbe – Außerkrafttreten mit 30. April 2023
Grüne Schriftfarbe – Außerkrafttreten mit 30. Juni 2023
Schwarze Schriftfarbe – Außerkrafttreten mit Ende des Schuljahres 2022/23
COVID-19_VO_28apr23

06.03.2023 – Gemäß dem Motto „Mit Corona leben lernen“  im laufenden Schuljahr mit dem wichtigen Ziel eines kontinuierlichen Präsenzunterrichts gibt es derzeit -trotz wieder aufkommender CoV-Infektionen mit durchwegs milden Verläufen- keinerlei Einschränkungen im täglichen Schulbetrieb.

Die Informationsveranstaltung  am 24.11.2022, Aula MS Friesach, mit Ao. Univ.-Prof. Dr. Gerold HOLZER zum Thema „Fragen und Antworten rund um die Corona-Schutzimpfung“ ist mangels Interesse ABGESAGT!

17.11.2022Im Zuge der Informationskampagne #GemeinsamGeimpft (speziell Cov)  des BMBWF hat die Schulleitung einen Infoabend für Erziehungsberechtigte und Interessierte organisiert. Dazu konnte Herr  Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerold Holzer, Department of Orthopaedics, Med Uni Wien, als hochkarätigen Referenten gewonnen werden.
Termin:  Donnerstag, 24.11.2022 um 18.30 Uhr in der Aula der Mittelschule (Anmeldung erbeten unter direktion@ms-friesach.ksn.at)


05.09.2022 – SCHULSTART 2022/23 am 12. September:
Gemäß dem Motto „Mit Corona leben lernen“ lautet das wichtigste Ziel auch in diesem Schuljahr einen kontinuierlichen Präsenzunterricht zu gewährleisten und je nach Risikolage gezielt Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen am einzelnen Schulstandort zu setzen. Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen. Den Rahmen für alle in Österreich geltenden Corona-Maßnahmen bildet der Variantenmanagementplan der Bundesregierung. In diesem Sinn sind auch jene für den Schulbereich vorgesehenen Maßnahmen eng mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt.

In der 1. Schulwoche werden an unserer Schule regelmäßige Testungen durchgeführt:
Schülerinnen und Schüler werden zumindest am ersten Schultag bereits getestet (Antigen). Zusätzlich werden geplant am Mittwoch und Freitag  der ersten Schulwoche Antigentests stattfinden.

Für die 2. Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die das möchten, drei Antigentests für die Verwendung zu Hause, damit sie sich zum Beispiel Sonntagabend oder Montagfrüh testen können.

Für kurzfristig notwendige Testungen im gesamten Schuljahr 2022/23 sind Antigentests am Schulstandort verfügbar.

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21.04.2022 – Neuregelungen und Erleichterungen: ab 25.4.2022 wird ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
  • Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
  • Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.

05.04.2022 – Test-Strategie nach Ostern: Die Bundesregierung ändert mit 1. April 2022 die österreichweite Corona-Teststrategie. Dahinter steht der Anspruch, einen zielgerichteten Einsatz kostenloser PCR- und Antigen-Tests in ganz Österreich zu garantieren. In Anlehnung an diese Maßnahme, wird auch die Teststrategie im Schulbereich nach den Osterferien adaptiert. Ab dem 19. April wird von Schüler/innen bis auf weiteres nur mehr ein PCR-Test pro Woche an der Schule durchgeführt. Es entfällt auch der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr verteilt wird. Informationen zur Maskenpflicht an den Schulen:

  • Für Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin die Maskentragepflicht außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
  • Für Lehr- und Verwaltungspersonal, das weder geimpft oder genesen ist,  sowie für externe Personen besteht eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.
    Die Schulleitung kann jedoch bei entsprechender Risikolage mit Zustimmung der Bildungsdirektion für 1 Woche das generelle Tragen von Masken jederzeit für einzelnen Klassen oder die Schule gem. § 7 COVID-19-Schulverordnung 2021/22 anordnen.

24.02.2022Wesentliche Änderungen ab 28. Feber:  Grundsätzlich gilt wieder die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler!
Für Schüler/innen, die bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Risikogruppe angehören oder die sich im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom
Unterricht erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens. Die Schulleitung muss Atteste zurückweisen, die nicht die folgenden Informationen enthalten:
o  ausstellende/r Ärztin/Arzt,
o  Ort und Datum der Ausstellung,
o  die Person, auf welche sich das Attest bezieht,
o  die Begründung für die ärztliche Entscheidung.

Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf ‚Distance Learning‘ umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt. Auch kann bei entsprechender Risikolage schulautonom für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht für einzelne Klassen verfügt werden. Externe Personen können wieder an die Schule kommen (Unterrichtsprojekte)
Das bestehende Testregime bleibt für Schüler/innen bis auf Weiteres aufrecht (zwei PCR-Tests pro Woche, wenn in der Schule verfügbar). Wenn ein PCR-Test nicht verfügbar ist, muss dieser Test durch einen Antigen-Schnelltest ersetzt werden.
Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.
…ab 7. März:  Entfall der FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für externe Personen in Klassen- und Gruppenräumen. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge und starker Durchmischung kommen kann (z. B. Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht. 
Zur Durchführung von Schulveranstaltungen (z. B. Schikursen) ist eine Risikoanalyse (Checkliste) erforderlich.

09.02.2022 – Die Sicherheitsphase wird bis 28. Februar verlängert. Änderungen hinsichtlich des Testrhythmus ab KW 6 (= 22. Schulwoche): an allen Schulen finden jeweils am Dienstag und Donnerstag PCR-Testungen statt. Zusätzlich wird im gesamten Schulzentrum -wie von der Bildungsdirektion empfohlen- an sämtlichen Tagen mit Antigen-Tests getestet, an denen keine PCR-Testung durchgeführt wird (sofern Testkapazitäten vorhanden). Die Schüler/innen bekommen für die Semesterferien jeweils 2 Antigen-Tests für zu Hause zur Verfügung gestellt, mit der Bitte, sich damit am Sonntag, 20.02. zu testen, um eine möglichst sichere Rückkehr in die Schule (2. Halbjahr) zu gewährleisten.

24.01.2022Um trotz der neuen Virusvariante Omikron weiterhin einen sicheren Schulalltag zu gewährleisten, wird die Sicherheitsphase (seit 10. Jänner) bis 28. Februar verlängert. Änderungen hinsichtlich des Testrhythmus ab KW 3 (= 19. Schulwoche): Der Auftragnehmer hat angekündigt, in der kommenden Woche an allen Schulen an einem Tag PCR-Testungen durchzuführen. Für Kärnten bedeutet das, dass derzeit jeweils nur am Donnerstag eine PCR-Testung an den Schulen stattfinden wird. Zusätzlich wird im gesamten Schulzentrum -wie von der Bildungsdirektion empfohlen- an sämtlichen Tagen mit Antigen-Tests getestet, an denen keine PCR-Testung durchgeführt wird (sofern Testkapazitäten vorhanden).

08.01.2022 – Sichere Schule: Schulbetrieb ab 10. Jänner – Fortführung der Sicherheitsphase (Risikostufe 3)
Um den Präsenzbetrieb als Konstante erhalten zu können, wird die Sicherheitsphase bis Montag, 28. Februar verlängert.
Die wichtigsten Maßnahmen: der Stundenplan bleibt aufrecht. Für Eltern wird weiterhin die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern 
verbleiben, können sich über die Stoffgebiete informieren (Lernplattform MS Teams, Lehrpersonen etc). Es findet KEIN flächendeckendes Distanz-Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in PRÄSENZ stattfindet. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht (FFP-2) in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen sowie im öffentlichen Verkehrsmittel, – nicht jedoch im Freien (Pausenhof etc).
Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest):  In Kärnten erfolgt in dieser Woche eine PCR-Testung. NEU ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler in allen Bundesländern.
Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, ordnet die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest an. Treten binnen 3 Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet. Wer FFP2- Maske trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.

23.12.2021 – Journaldienst: wir sind tel. erreichbar am 27./28./29./30. Dezember und 3./4./5. Jänner in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr

23.12.2021 – Information zum „Holiday-Ninja-Pass“ für die Weihnachtsferienzeit
Für die Wintersaison 2021/22 wurde vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich die Initiative Holiday-Ninja-Pass, angelehnt an den österreichischen Schul-Ninja-Pass (Corona-Testpass der COVID-19-Schulverordnung 2021/22), ins Leben gerufen. Der Holiday-Ninja-Pass ist eine Ausnahmeregelung zum 2G-Nachweis bzw. 2G+ Status für nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Jugendliche im schulpflichtigen Alter (von 12 bis 15 Jahren) aus dem In- und Ausland. Diesbezüglich darf angemerkt werden, dass diese Initiative nicht durch das Bildungsministerium bzw. durch die Bildungsdirektion Kärnten organisiert wird.

17.12.2021 – Aktuell gültige Risikostufe – Stufe 3 (Sicherheitsphase bis 14.01.2022 aufrecht)
Um den Präsenzbetrieb als Konstante erhalten zu können, wird die Sicherheitsphase bis einschließlich zum Ende der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien – also bis Freitag, 14. Jänner 2022, – verlängert. Der Freitag (07.01.2022) wurde seitens der Bildungsdirektion (Verordnung v. 15.12.2021) für schulfrei erklärt.
WICHTIG:  Für die Weihnachtsferien erhalten Schülerinnen und Schüler drei Antigentests, um sich während der Ferien, aber jedenfalls vor der Rückkehr in die Schule, testen zu können. Erziehungsberechtigte werden dringend darum ersucht, die Durchführung eines Tests im Jänner einen Tag vor der Rückkehr in die Schule bei den Schüler/innen durchzuführen, damit ein möglichst sicherer Schulstart nach den Ferien möglich ist!

26.11.2021 –Verordnung zum ortsungebundenen Unterricht nach § 8 C-SchVO 2021/22
Aus den aktuellen AGES-Daten ergibt sich derzeit eine kritische Situation – auch für die Schulen in Kärnten. Dies wurde leider auch durch die Positivrate bei den durchgeführten Antigen-Tests und den PCR-Tests in der Kalenderwoche 47 verdeutlicht.
Um die Vorgehensweise hinsichtlich der Verordnung zum ortsungebundenen Unterricht von einzelnen Klassen zu beschleunigen, wurde seitens der Bildungsdirektion folgende Prozessoptimierung festgelegt:  Bei 2 oder mehr PCR-bestätigten positiven Fällen von Schüler/innen innerhalb von drei Schultagen in der selben Klasse wird eine Verordnung der Bildungsdirektion über das Aussetzen des Präsenzunterrichts (Anordnung von ortsungebundener Unterricht) erlassen. Die Maßnahme gilt für jeweils 5 Kalendertage und betrifft die gesamte Klasse.

19.11.2021 – Information zum sicheren Schulbetrieb ab 22.11.2021 
Die Bundesregierung hat heute u. a. einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden wir die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensivieren – ABER: Die Schulen bleiben geöffnet!
Wir haben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst – dürfen aber für Details auch auf den aktuellen Erlass verweisen, der unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb zum Download zur Verfügung steht. 
ERGÄNZUNGEN:  (1) Wir bleiben (wie auch bereits andere Schulen im Bezirk) bei der internen Verordnung FFP-2-Maske auch in Sek.1
(2) An der MS Friesach werden alle anwesenden Schüler/innen in den nächsten Tagen täglich getestet (Antigen),- 1x PCR-Test. Ab 29.11. erfolgt 2x ein PCR-Test.
Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.

Die bundesweit wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
 
·        Der Stundenplan bleibt aufrecht.
·        Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
·        Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
·        Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.

17.11.2021 – Information zum sicheren Schulbetrieb ab 15.11.2021
1.
Die 2. Sicherheitsphase:     Dauer: weitere zwei Schulwochen (15.-26.11.) = 10./11. Schulwoche
ALLE Schüler/innen: 3x pro Woche Testung (2x Antigen, 1x PCR), FFP-2-Maske *) außerhalb der Klassenräume
ALLE Lehrer/innen und Verwaltung: Antigentest, Ungeimpfte zusätzlich 1x pro Woche externer PCR-Test, FFP-2-Maske *) außerhalb der Klassenräume. Bestimmungen gelten auch für Geimpfte und Genesene!
2. Nachweise:
1.) TESTS:
a) Antigentest an der Schule – 48 h
b) Antigentestnachweis einer externen befugten Stelle – 48 h
c) PCR-Test an der Schule – 72 h
d) PCR-Test einer externen befugten Stelle – 72 h
2.) Impfung – 270 Tage
3.) Genesung – 180 Tage
Externe – also schulfremde – Personen dürfen die Schule derzeit („Risikostufe 3“) nicht mehr betreten!
Corona-Testpass: Es werden darin alle Tests gemäß Punkt 1.) eingetragen – schulische und externe -, Impfungen können mit Zustimmung der Eltern eingetragen werden.
3. Anordnung der Schulleitung ab Donnerstag, 18.11.:  Die Schulleitung ordnet unabhängig von den Risikostufe wie folgt an:
Alle Personen im Mittelschulbereich (Schüler*innen, Lehrer*innen, Verwaltungspersonal etc.) tragen ausnahmslos eine FFP-2-Maske!
(MNS ist also nicht mehr erlaubt)

09.09.2021 – Ergänzende Information zum (sicheren) Schulbetrieb ab 13.09.2021
1.
Die Sicherheitsphase:     Dauer: die ersten drei Schulwochen
ALLE Schüler/innen: 3x pro Woche Testung (2x Antigen, 1x PCR), MNS außerhalb der Klassenräume
ALLE Lehrer/innen und Verwaltung: Antigentest (48 h), Ungeimpfte zusätzlich 1x pro Woche externer PCR-Test, MNS außerhalb der Klassenräume. Bestimmungen gelten auch für Geimpfte und Genesene!
2. Nachweise:
1.) TESTS:
a) Antigentest an der Schule – 48 h
b) Antigentestnachweis einer externen befugten Stelle – 48 h
c) PCR-Test an der Schule – 72 h
d) PCR-Test einer externen befugten Stelle – 72 h
2.) Impfung – 270 Tage
3.) Genesung – 180 Tage
4.) neutralisierende Antikörper – 90 Tage
5.) Absonderungsbescheid – 180 Tage
Externe – also schulfremde – Personen müssen IMMER einen der genannten Nachweise („3G-Regel“) erbringen UND einen MNS tragen.
SPF-Schüler können im Bedarfsfall auch den von der Schule zur Verfügung gestellten Test zuhause machen oder mit ärztlichem Attest von der Testpflicht befreit werden.
Corona-Testpass: Es werden darin alle Tests gemäß Punkt 1.) eingetragen – schulische und externe -, Impfungen können mit Zustimmung der Eltern eingetragen werden.
3. Risikostufen:
Risikostufe 1 (< 100):    Schüler: Tests (Antigen) nur freiwillig, kein MNS. 
Risikostufe 2 (100 – 200):   Schüler: Impfung/Genesung oder 3x pro Woche Testung (2x Antigen, 1x PCR), MNS außerhalb der Klasse
Risikostufe 3 (>200):    Schüler: Impfung/Genesung oder 3x pro Woche Testung (2x Antigen, 1x PCR), MNS ab der 9. Schulstufe auch im Unterricht.
4. Anordnungen der Schulleitung:  Die Schulleitung kann unabhängig von den Risikostufen anordnen:
1. MNS tragen,    2. Testfrequenz und Testqualität erhöhen,      3. Unterrichtsbeginn und Pausen staffeln bzw. zeitversetzen

06.09.2021 –  PCR-Tests an Schulen („ALLES SPÜLT“)

Der Einsatz von PCR-Tests an Österreichs Schulen ist ein wichtiger Baustein der Corona-Präventionsstrategie und macht Präsenzbetrieb an der Schule trotz Pandemie möglich. PCR-Tests können in der Frühphase einer SARS-CoV-2-Infektion das Virus mit hoher Genauigkeit nachweisen. Das BMBWF schafft für Schulen im Schuljahr 2021/22 neben dem Angebot von Antigen-Tests auch das Angebot zur Durchführung von PCR-Tests für Schülerinnen und Schüler. Das negative Testergebnis wird im Corona-Testpass dokumentiert und kann mit diesem nachgewiesen werden. 
>> Bitte geben Sie Ihrem Kind nachfolgende EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG unterfertigt am ersten Schultag mit,-DANKE.
        https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:5f1d2e19-0916-42bc-aa65-1d8f7da0d55c/tests_sj2021_22_eve.pdf

03.09.2021 – Schulbeginn Montag, 13.09.2021,      7.45 Uhr
Zwischen dem Recht auf Bildung, der öffentlichen Fürsorge für Kinder, Jugendliche und deren Familien sowie dem Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus besteht unzweifelhaft nach wie vor ein Spannungsverhältnis. Nach dem Sommer kehrt mit dem Start des neuen Schuljahres ein weiteres Stück Normalität in den Alltag der Schulkinder zurück. Auch mir als Schulleiter ist es -wie auch allen Verantwortlichen des Bildungsministeriums und der Bildungsdirektion Kärnten- ein großes Anliegen, trotz aller Herausforderungen, die der CoV-19-Verlauf mit sich bringt, einen möglichst regulären Schulalltag 2021/22 zu ermöglichen.

Dazu nachfolgender Plan für die 1. Schulwoche:
Montag, 13.09.: Unterricht für alle SchülerInnen bis 09.45 Uhr; Empfang der SchülerInnen der 1. Klassen um 07.45 Uhr im inneren Pausenhof (bei Schlechtwetter Aula/Mittelschule), – Eltern dürfen gerne mitkommen (es gilt die 3-G-Regel!)
Dienstag, 14.09.: Eröffnungsgottesdienst (Feldmesse) im inneren Pausenhof (bei Schlechtwetter Dominikanerkirche), Beginn 08.00 Uhr. Eltern sind eingeladen (es gilt die 3-G-Regel) Anschl. Unterricht für alle SchülerInnen bis 11.35 Uhr;
Mittwoch, 15.09. – Freitag, 17.09.:  jeweils 5 Stunden Unterricht (12.25 Uhr). Eventuell Wandertag an einem dieser Tage.
>> Weitere Infos des BMBWF  zum Thema „Sichere Schule im Herbst – der 4-Punkte-Plan“ unter 
        https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html

23.08.2021 – Sicherer Schulstart für das Schuljahr 2021/22:  Freies Impfen für Schüler/innen, Eltern und Angehörige
Der Schulbeginn steht vor der Tür und das Land Kärnten sowie die Bildungsdirektion für Kärnten wollen mit Ihnen gemeinsam erreichen, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und nahe Angehörige gesund bleiben und so ein möglichst normaler, uneingeschränkter Schulbetrieb im kommenden Schuljahr 2021/22 sichergestellt werden kann. Dies gelingt umso besser, je mehr Menschen sich gegen COVID-19 impfen lassen. Eine Impfung schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Mitmenschen. Machen Sie und Ihre Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr von der Möglichkeit der freiwilligen und allgemein empfohlenen Schutzimpfung Gebrauch, am besten noch vor Schulbeginn!
Mehr Infos dazu: 
Impftermine speziell für Kinder und Jugendliche ohne Voranmeldung
Wie bereits am 13. August durch Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.in Beate Prettner angekündigt, wird seitens des Landes Kärnten am kommenden Wochenende eine Impfmöglichkeit speziell für Schüler/innen ab 12 Jahren, Lehrer/innen, Eltern und nahe Angehörige angeboten. Hierfür wird der Impfstoff Comirnaty ® (BioNTech-Pfizer) verwendet werden.
Sollten Sie an diesen Terminen keine Zeit haben, finden Sie weitere Möglichkeiten zum Impfen mit Voranmeldung unter https://kaernten-impft.ktn.gv.at/.
Termine ohne Voranmeldung werden jeden Samstag von 08:00 bis 18:00 Uhr im Impfzentrum Klagenfurt angeboten. Weiters können Sie auch eine der Arztpraxen auf der Liste der Ärztekammer (ersichtlich unter https://www.aekktn.at/covid/impfungen/) aufsuchen. Hierfür ist jedoch ebenfalls eine Voranmeldung erforderlich!
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Jugendliche und junge Erwachsene finden Sie unter http://www.sozialministerium.at, http://www.rki.de

16.07.2021 – Testpflicht in der Schule während der SOMMERSCHULE 2021 (30.8.-10.9.)
Alle Schülerinnen und Schüler, die die Sommerschule 2021 besuchen, haben sich weiterhin 3x wöchentlich auf CoV-19 zu testen. Die Testung erfolgt jeweils am Sommerschulstandort (dafür gibt es auch weiterhin die Ninja-Punkte für den Pass), – alternativ gilt auch ein PCR-Testnachweis.

01.07.2021 – Masken- und Testpflicht in der Schule mit 1. Juli
Für die Schulen gilt bereits seit Ausbruch der Pandemie immer die zuletzt geltende Covid19-Schulverordnung und der dazugehörige Erlass (derzeit „Schulbetrieb ab 15. Juni 2021“) des Bildungsministeriums. Keinesfalls gilt die allgemeine Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums, – diese gilt ausschließlich für das öffentliche Leben und nicht für die Schulen! Aus diesem Grund sind sämtliche Lockerungen ab 1. Juli nur für das Leben außerhalb der Schule gültig!
Dies bedeutet, dass in den Schulen ausnahmslos weiterhin die Maskenpflicht außerhalb des Klassenzimmers sowie die Testpflicht (3x wöchentlich) auch für unter 12-jährige besteht!
Diese Bestimmungen gelten bis einschließlich Zeugnistag (09.07.2021)

30.06.2021 – „Sicher durch den Sommer“ Elterninfo Antigen-Selbsttests Schülerinnen und Schüler während der Ferienzeit – Ergebnis in nur 15-30 Minuten.  Diese Woche werden an alle Schüler*innen FERIENPAKETE (Inhalt 5 Testkits, 1 Lesezeichen) ausgegeben. Unsere Schüler/innen erhalten den (gewohnten) Selbsttest „Flowflex“ der Firma ACON Biotech.
Für beide Tests gilt: Die Reaktionstemperatur des Tests – und damit auch die Umgebungstemperatur während der Testung muss zwischen 15 und 30 Grad liegen. Vor der TestungNase frei! Um die Analysegenauigkeit der Antigen-Selbsttests zu erhöhen, empfehlen zahlreiche medizinische Expert/innen, vor der Testung zu schnäuzen.
Mehr dazu unter https://youtu.be/5RkbKqy1b8k

22.06.2021 Sicher durch den Sommer“ Elterninfo des Österreichischen Jugendrotkreuzes
Das Österreichische Jugendrotkreuz hat für Eltern/Erziehungsberechtigten noch ein „Ferieninfopaket“ geschnürt, das dazu motivieren will, trotz aktuell niedriger Inzidenzen nicht komplett auf Corona zu vergessen…
Mehr dazu im Infoblatthttps://www.gemeinsamlesen.at/fileadmin/corona/Elterninfo-deutsch.pdf

21.06.2021 – „SOMMERSCHULE“ als Unterstützungsmaßnahme für Schüler/innen:  MS Friesach ist Standort 2021
Warum gibt es eine „Sommerschule“?
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Schulwesen haben besonders jene Schülerinnen/Schüler getroffen, die aufgrund erschwerter Rahmenbedingungen von Bildungsnachteilen betroffen sind. Die Sommerschule ist ein ergänzender Unterricht in Form einer Deutsch-und Mathematikförderung, mit dem Ziel, die Grundfertigkeiten zu festigen. Das sind Schülerinnen/Schüler, die im laufenden Schuljahr in  Deutsch, Mathematik zwischen „Genügend“ und „Nicht Genügend“ stehen bzw. sonstige Versäumnisse aufweisen. Die Sommerschule findet vom 30. August bis 3. September 2021 sowie vom 6. bis 10. September 2021, jeweils 8.00 bis 12.00 Uhr, in den Räumen ausgewählter Sommerschulen statt. Die Teilnahme an der Sommerschule 2021 ist kostenfrei und grundsätzlich freiwillig.
Diese „Sommerschule“ stellt eine ideale Ergänzung der Ferien-/Sommerbetreuung“ des Landes Kärnten für die Pflichtschulen dar. 
WICHTIG: Die CoV-Testung ist während der beiden Sommerschulwochen wieder in der Schule vorort gegeben!

15.06.2021 – Aufhebung der Pflicht, im Unterricht/Klassenräume einen MNS zu tragen. Diese Pflicht besteht nur noch für den Aufenthalt auf den Gängen. Freiwillig können die Masken (MNS, FFP2-Maske) selbstverständlich weiterhin getragen werden. – Seit dem 19. Mai fungieren weiters die Selbsttests zu Hause als offizielle Zutrittstest für Gastronomie und Co.  und dazu ist auch eine Anleitung auf https://www.youtube.com/watch?v=LMCwb3b29ak verfügbar.

08.06.2021 – Situationsbedingt und aufgrund der geltenden CoV-Bestimmungen findet kein ELTERNSPRECHTAG in herkömlicher Form statt.  Bitte kontaktieren Sie die/den jeweilige/n Klassenvorstand/-vorstände für Leistungs- und Lernstände und andere Informationen zur/zum Schüler/in, – dieser kann Ihnen die gebündelten Informationen zukommen lassen und Sie ggfls. an weitere Lehrer/innen verweisen. Vorgesehener Zeitraum: 07. – 16.06.2021

20.05.2021 Hinsichtlich der Gültigkeitsdauer der vorgelegten IgG-Antikörper-Atteste ist folgendes zu beachten:
Gültigkeitsdauer 3 Monate
– Es muss darin ausdrücklich die Textpassage „….neutralisierender Antikörper“ vorkommen
– Name des Labors

04.05.2021 Berufsorientierungstage („Schnuppertage“) der 4. Klassen von 8.-11.6.2021
Die Durchführung dieser Veranstaltung ist nun möglich; Eltern- und Betriebsinfo ergeht dieser Tage an die Schüler/innen.
Am Montag, 7.6.  findet Unterricht lt. Stundenplan statt. Nachbesprechungen erfolgen in den BO-Stunde.

26.04.2021 Am 17. Mai ist der nächste Öffnungsschritt geplant: Der Schichtbetrieb in der Sekundarstufe wird beendet. Damit befinden sich wieder alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht. Die übrigen Sicherheitsvorkehrungen bleiben bestehen:
• Es herrscht wie gehabt Maskenpflicht
• Mehrtägige Schulveranstaltungen (d.h. mit Übernachtungen) sind weiterhin nicht möglich.
Singen und Sport sind nur im Freien erlaubt.
Die Selbsttests an den Schulen sind ein wesentlicher Bestandteil der Öffnungsstrategie und werden weiter ausgedehnt. Alle Schülerinnen und Schüler testen ab 17. Mai dreimal in der Woche.

23.04.2021 – Schulbetrieb ab 3. Mai: aufgrund des letzten Erlasses des BMBWF GZ 2021.0.285.393, gilt für unsere Schule ab 3. Mai:
• Die beiden 1. Klassen bleiben auf Grund ihrer Schülerzahlen im Schichtbetrieb
• Die 2./3./4. Klassen wechseln in den regulären Präsenzunterricht (<19 Schüler pro Klasse)
• Am Freitag bleiben -bis auf Widerruf- alle Klassen weiterhin im ortsungebundenen Unterricht (Distance Learning)!

13.04.2021 – WICHTIGE ELTERNINFORMATION betreffen Auslandsaufenthalten in der Pandemie.
Es ist eine Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, der Schule Bescheide der Gesundheitsbehörde über eine verhängte Quarantäne des Kindes vorzulegen. Ebenso besteht diese Verpflichtung, bei der Rückreise aus dem Ausland die Schule über die verpflichtende selbstüberwachte Heimquarantäne zu informieren, sofern kein Ausnahmegrund laut Einreiseverordnung vorliegt.
(lt. Referatsleitung der Präsidiale/2b, Schulrecht und sonstige Rechtsangelegenheiten Bund, Bildungsdirektion Kärnten)

09.04.2021 Aufgrund zahlreicher Anfragen wird seitens der Schulleitung auf § 35 (1) bezüglich der Testpflicht hingewiesen: BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2021 Ausgegeben am 1. April 2021 Teil II 143. Verordnung:  Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21 143
„§ 35. (1) Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, dass Schülerinnen und Schüler am ersten Tag einer Woche, an welchem sie sich in der Schule aufhalten, einen von der Schulbehörde zur Verfügung gestellten Schnelltest, der für eine Probennahme im anterior-nasalen Bereich in Verkehr gebracht wurde, an der Schule durchführen und vorlegen. Schülerinnen und Schüler, welche sich mehr als zwei Tage einer Woche an der Schule aufhalten, haben Tests an der Schule sooft durchzuführen und vorzulegen, dass zwischen den Tests nicht mehr als ein Kalendertag liegt.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Schulleitung unter +43 4268 2469-71 oder +43 699 1599 9646 zur Verfügung.


23.03.2021 Infos/Eckpunkte zum Schulbetrieb nach den Osterferien: Fortsetzung         
                                   „Schichtbetrieb“ für alle Schülerinnen und Schüler
Vorab die Information betreffend Auswirkungen der Ferien auf die Abfolge der Wochen im Schichtbetrieb (A-/B-Wochen): Die Zählung der A-/B-Wochen wird in der Karwoche beibehalten.
d.h. in KW 12 (ab dem 22. 03.) gilt derselbe Buchstabe wie nach Ostern in KW 14 (ab dem 06.04). Für Kärnten ist dies die Woche B.
Das entspricht an unserer Schule jeweils der Gruppe 2.
>> Ziel dieser Vorgabe ist es, eine kärntenweit einheitliche Vorgangsweise an allen Schulen sicherzustellen.

05.02.2021 – Semesterbeginn 15.02.: Detailierte Infos Eckpunkte zum Schulbetrieb nach den Semesterferien         
                                   „Schichtbetrieb“ für alle Schülerinnen und Schüler

  • Die Klassen werden wiederum in zwei Gruppen geteilt: Die Schüler/innen der Gruppe A besuchen Montag und Dienstag die Schule. Die Schüler/innen der Gruppe B haben am Mittwoch und Donnerstag Präsenzunterricht. Am Freitag werden beide Gruppen im Distance-Learning unterrichtet.
  • Schüler/innen, die sich nicht testen lassen wollen erhalten durch die Lehrer/innen ihrer Schule Arbeitsaufträge für die Arbeit zuhause. Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests. Das gilt für alle Schularten.
    schulbetrieb_ELTERNBRIEF_Sek1_8feb21
    selbsttest_EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
    BGBLA_2021_II_56verordnung_4feb21

01.02.2021 – Semesterende: WIE werden Semesternachrichten im Wintersemester 2020/21 abgeholt/überreicht?
Lt. Semesterferienverordnung:  § 9. (1) Abweichend von § 19 Abs. 3 und § 22a Abs. 1 SchUG ist die am Ende des Semesters auszustellende Schulnachricht oder das Semesterzeugnis an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters 2021
zu überreichen. Schülern/innen der 8. und 9. Schulstufe oder deren Erziehungsberechtigten ist auf Verlangen die Schulnachricht ab dem Ende des Semesters in der Schule persönlich und einzeln zu überreichen.
Dies erfolgt an der Mittelschule Friesach Hemmaland am Freitag, 05.02. in der Zeit von 08.00 – 13.00 Uhr (oder falls nötig außerhalb dieser Zeit nach tel. Vereinbarung).

25.01.2021 – Es besteht keine FFP-2-Maskenpflicht für Schüler/innen, jedoch Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes!
Für alle anderen Personen im Haus verpflichtend (SchülerInnen, LehrerInnen, Reinigung, Handwerker, sonstige externe Personen).
Das Tragen einer FFP-2-Maske aller Personen im Haus wird jedoch ausdrücklich gewünscht!

20.01.2021 – SELBSTTEST-Kits für Schülerinnen/Schüler ab sofort an der Schule verfügbar!
Infos dazu auf beiliegendem Blatt: SELBSTTEST_SARS-CoV-2_antigen_rapid_ga_dt
Kurzfilm zur Handhabung des Produkts: https://www.iconmedlab.com/covid19/lepu-medical-sars-cov-2-antigen-schnelltest-colloidal-goldimmunochromatography

14.01.2021 – Einverständniserklärungen zu SELBSTTESTS für Schülerinnen/Schüler: Ablagesystem in der Schule
Die ausgefüllten Einverständniserklärungen könne Sie uns gerne in digitaler Form (Email, SchoolFox) oder auch über das Ablagesystem (Fächer im Schuleingangsbereich/Haupteingang oder Schulwart) übermitteln,- besten Dank.

11.01.2021 – SELBSTTESTS für Schülerinnen/Schüler_Elternbrief des BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Die Tatsache, dass in Österreich die Impfungen gegen das Corona-Virus begonnen haben, lässt uns alle etwas „aufatmen“. Gleichzeitig liegen auch noch einige Monate mit dem Virus vor uns. Ich weiß, dass Sie sich in diesen Tagen vor allem langfristige Planbarkeit erwarten. Leider entwickeln sich die Infektionszahlen trotz Lockdown aktuell nicht in einer Weise, die eine Planbarkeit über eine Woche hinaus zulassen würde. Aus heutiger Sicht gehe ich aber nach wie vor davon aus, dass der Unterricht für Ihr Kind mit 18.1.2021 in der Schule, also im Präsenzunterricht, stattfinden wird – eine Garantie dafür habe ich nicht.
Selbstverständlich wird der kommende Schulbetrieb weiterhin von den bisherigen Hygienemaßnahmen begleitet sein. Mit dem Einsatz eines neuen, regelmäßigen Testverfahrens ist es uns aber möglich, die Sicherheit an der Schule mit Ihrer Unterstützung nochmals zu erhöhen. Dazu wende ich mich in diesem Brief an Sie:
Schonende Selbsttests für Schülerinnen und Schüler – Ergebnis in 15 Minuten
Vom Zeitpunkt der Schulöffnung bis zu den Semesterferien werden allen Schulen in Österreich rund 5 Millionen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt. Der Test hat zwei zentrale Vorteile: Der Tupfer muss nur in den vorderen Bereich der Nasenhöhle eingeführt werden und erfordert keinen Rachenabstrich – weshalb diesen Test jeder unkompliziert selbst durchführen kann. Nach 15 Minuten wird das Ergebnis – ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest – sichtbar. Wie auch andere Schnelltests ist der Selbsttest insbesondere dafür geeignet, eine hohe Virenlast nachzuweisen. Das bedeutet wiederum, dass Personen, die hoch ansteckend sind, rasch erkennbar sind.
Volksschüler/innen und Sonderschüler/innen bekommen Tests und Instruktion zur Durchführung mit nach Hause, alle anderen Schüler/innen testen unter Aufsicht in der Schule
Besucht Ihr Kind eine Volks- oder Sonderschule, dann erhalten Sie den Test und die Instruktion in der Schule Ihres Kindes. Das Kind kann dann unter Ihrer Aufsicht den Test zu
Hause durchführen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden den Test in der Schule unter Aufsicht (Pädagogen/Pädagoginnen, Schulärzte/Schulärztinnen) durchführen.
Regelmäßige Testung mindestens einmal wöchentlich
Um mit den Tests ein langfristiges und breites Sicherheitsnetz aufbauen zu können, werden die Testungen selbstverständlich in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Zu Beginn soll einmal wöchentlich getestet werden, zweimal wöchentlich ist angestrebt.
Einverständniserklärung der Eltern von unter 14-Jährigen für Tests in der Schule
Sollte Ihr Kind zwischen 10 und 14 Jahren alt sein und in der Schule den Test durchführen, dann benötigt es dafür Ihr dokumentiertes Einverständnis. Sie erhalten die Einverständniserklärung in der Schule oder zum Download auf unserer Website. Bitte übermitteln Sie diese unterschrieben an die Schule Ihres Kindes.
Wie funktioniert der Test? Anleitungsvideo unter bmbwf.gv.at/selbsttest
Auf der Website bmbwf.gv.at/selbsttest finden Sie ein kurzes Video und eine einfache Anleitung, die die Durchführung des Tests Schritt für Schritt veranschaulichen. Ebenfalls auf dieser Seite steht ein Infofolder bei Fragen zum Test zum Download bereit – auch in mehreren Sprachen.
Selbsttests sind freiwillig und kostenlos
Die Selbsttests sind ein kostenloses Angebot an Sie und Ihr Kind. Es erwarten Sie keine Konsequenzen, wenn Sie dieses nicht annehmen. Aber je mehr Kinder an dieser regelmäßigen Testung teilnehmen, desto sicherer wird der Schulalltag für Ihr Kind – und für alle anderen. Ich darf Sie bitten, machen Sie mit Ihrem Kind mit bzw. motivieren Sie Ihr Kind zur Teilnahme!
Ihr Dr. Heinz Faßmann, BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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21.12.2020 – Am Mittwoch, 23.12.2020 schließt der Unterricht nach der 5. Stunde (12.30 Uhr).
                               Die Nachmittagsbetreuung (GTS/STB) erfolgt wie gewohnt.
Eckpunkte für den Schulbetrieb ab 7.1.2021:
Alle Schulen starten am Donnerstag, 7.1.2021.  – Von Donnerstag, 7.1. bis Freitag, 15.1. gilt für
Volksschulen, Neue Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnische Schulen
– der Unterricht findet wieder via Distance-Learning statt
– Betreuungsmöglichkeit für Schülerinnen/Schüler in unserer Schule besteht wie in den bisherigen Distance-Learning-Phasen
Kleinklasse 
– der Unterricht findet im Präsenzunterricht statt
– jene Schülerinnen und Schüler, die sich aus mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sehen oder in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, kann die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden.
Aus heutiger Sicht soll am Montag, 18.1.2021, an allen Schulen wieder in Präsenz unterrichtet werden.

18.12.2020 – Fortführung des Unterrichts bis einschließlich 23.12.2020
Seit gestern 17.12. berichten mehrere Medien, dass die Schulen eventuell ab Montag, den 21. Dezember, geschlossen werden und die Weihnachtsferien bereits vorzeitig beginnen.
Dies ist eine Falschmeldung. Letzter Schultag vor den Weihnachtsferien ist wie geplant der 23. Dezember.
Welche Auswirkungen der in Diskussion befindliche Lockdown ab 26.12. auf den Schulbetrieb nach Dreikönig haben wird,  werden wir Ihnen umgehend nach der erfolgten Entscheidung der Bundesregierung mitteilen und Sie am Montag, den 21. Dezember, über die Vorgangsweise nach den Ferien informieren. 

17.12.2020 – Schulstart nach Weihnachten/Neujahr am 11.01.2021/ Modus für unsere Schule
Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, wird der Schulstart nach Weihnachten und Neujahr auf Montag, 11,01. (anstatt  07.01.) verschoben. Das bedeutet, dass wir für 07.01. und 08.01. eine Betreuung/Beaufsichtigung in der Schule anbieten und die anwesenden Schüler/innen bei Lernaufgaben unterstützen.
Alle anderen Schüler/innen erhalten bis zum Dreikönigstag (06.01.) kleine Arbeitsaufträge über MS Teams/Dateien, die an diesen beiden schulfreien Tagen zu Hause selbständig abgearbeitet werden sollen und am Montag, 11.01. in der Schule vorgelegt werden. Somit minimieren wir das Infektionsrisiko in der gegenwärtigen Situation und werden somit dennoch dem schulischen Auftrag gerecht.
>> Bitte um verlässliche ANMELDUNG (bis 22.12.) bei Betreuungsbedarf für den 7./8. Jänner an den Klassenvorstand über „Schoolfox“.

06.12.2020 –  Sekundarstufe I und II : Verpflichtendes Tragen eines MNS ab dem 7. Dezember in der Schule
Es besteht ein breiter Konsens zur Öffnung der Schulen nach dem zweiten Lockdown. Dies ist jedoch nur unter besonderen Auflagen, wie verschärfte Hygienevorschriften und auch dem Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS), möglich. Im Besonderen ist die Verpflichtung zum Tragen eines MNS explizit im § 23 Abs. 1 der C-SchVO 2020/21 idF festgelegt und gilt für alle Personen der Sekundarstufe I und II, die sich im Schulgebäude aufhalten. Somit gehört das Tragen eines MNS auch zu den Pflichten von Schüler/innen, deren Verletzung rechtliche Folgen nach sich zieht. Schulleitung und Lehrpersonen sind bemüht, in der Umsetzung der MNS-Pflicht mit Augenmaß und Hausverstand vorzugehen, z.B. Abhaltung von Pausen im Freien, wo der MNS, unter Beachtung der Abstandsregel, abgenommen werden kann.

04.12.2020 –Antigen-Schnelltest-Strategie für österreichische Schulen
Ich möchte Ihnen mit diesem Schreiben der Bildungsdirektion für Kärnten die Gelegenheit geben, diese Serviceleistung in Anspruch zu nehmen. Sollte es zu einem begründeten Verdachtsfall Ihres Kindes an der Schule kommen, wird sich die Schulleitung mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie der Schulleitung Ihr mündliches Einverständnis erteilen, kann diese durch eine Meldung an die Antigen-Leitstelle in der Bildungsdirektion für Kärnten für Ihr Kind entweder eine rasche Zuweisung zu einer der Teststraßen des Roten Kreuzes sorgen bzw. Ihnen die Kontaktdaten einer niedergelassenen Ärztin bzw. niedergelassenen Arztes in der Nähe zukommen lassen. Lesen Sie mehr dazu hier:  verdachtsfallmanagement_ELTERNBRIEF_4dez20

01.12.2020 – Projekt „Digital fit für die Schule zuhause“
Wir dürfen Sie über das von  Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser und Landesrätin Mag.a Sara Schaar gemeinsam initiierte Projekt „Digital fit für die Schule zuhause – Offensive für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen“ informieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, einkommensschwache Familien mit Hard- und Software-Ausstattung zuhause zu unterstützen, aber auch bei Bedarf kostenlos Einzelchoachings für Eltern/Großeltern durch EDV-Trainer/-innen anzubieten.  Mehr dazu hier


24.11.2020 – Umsetzung ortsungebundener Unterricht („Distance Learning“) –
KOORDINATIONSPLAN für Schüler/Eltern 
Ein großes Lob und Kompliment an unsere Schülerinnen/Schüler, Eltern und nicht zuletzt unseren Lehrerinnen/Lehrern: das „Distanzlernen“ mittels MS Team funktioniert auf  weiten Strecken sehr gut und unsere Schülerinnen/Schüler nehmen pünktlich an den Lektionen teil, -Bravo! Ein Blick in die Klassenräume oder den IT-Raum zeigt: hier wird gearbeitet…!
Nachfolgend die Gesamtübersicht („KOORDINATIONSPLAN“)  der geplanten Unterrichtseinheiten (1/2stündige Einheiten):
Koordinationsplan_MS Teams_MSfries_nov20_web

16.11.2020Schulbetrieb im „Distance Learning“  ab Dienstag, 17. November
Ab Dienstag, 17. November 2020 wird der Unterricht an unserer Schule nur mehr über „Distance Learning“ abgewickelt. Der reguläre Schulbetrieb startet wieder am 7. Dezember 2020. Ein Angebot für pädagogische Betreuung und Unterweisung bleibt bestehen! Wir ersuchen Sie jedoch, das Angebot nur anzunehmen, wenn sie dieses dringend benötigen. Alle Schüler, die sich im Schulhaus aufhalten, müssen -auch in den Klassenräumen- einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Kommunikation mit unseren Schülern erfolgt über Office 365. Jeder Schüler/jede Schülerin hat einen Zugang mit einer E-Mail Adresse erhalten. Für das Lernen zu Hause können die elektronischen Schulbücher (www.digi4school.at) genutzt werden.

Die LehrerInnen bearbeiten täglich (Mo-Fr) von 8.00 bis 13.15 Uhr die Anliegen auf Office 365 bzw. Ihre Anfragen als Erziehungsberechtigte auf SchoolFox. Der Kontakt mit Ihnen als Erziehungsberechtigte erfolgt weiterhin mittels SchooFox. Bitte teilen Sie den Klassenvorständen frühestmöglich und zeitnah per SchollFox mit, ob und für welche Tage Sie für Ihr Kind eine Betreuung für die Woche vom 17.11. bis 20.11.2020 benötigen, damit wir die Beaufsichtigung organisieren können. Wir ersuchen mit den Mitarbeitern der Schulischen Tagesbetreuung (BÜM, Fr. Lanziner, Tel. 0664/9168572)  Kontakt aufzunehmen, falls sie auch nach der Betreuung eine Aufsicht benötigen. Für die Woche vom 23. bis 27.11.2020 ersuchen wir um Anmeldung mit Angabe der Tage/Stunden bis Freitag, 20.11.2020, 12:00 Uhr. Für die Woche vom 30.11. bis 04.12.2020 ersuchen wir um Anmeldung mit Angabe der Tage/Stunden bis Freitag, 27.11.2020, 12:00 Uhr. 

Die Berufspraktischen Tage („Schnuppertage“) der 8. Schulstufe entfallen im Zeitraum 30.11.-04.12., da sich diese in der Zeit des verordneten Lockdowns befinden! Die Schulleitung und das Kollegium sind dennoch darum bemüht, diese -für die Erfahrung der Jugendlichen wichtige Zeit- zu einem später möglichen Zeitpunkt nachholen zu können! Zudem stehen in dieser Zeit auch die meisten Betriebe nicht dafür zur Verfügung (Betriebsschließungen).

 

14.11.2020Schulbetrieb ab Montag, 16. November 2020
Die Entwicklung der Covid-19-Infektionen hat dazu geführt, dass neuerlich ein harter Lockdown in Österreich notwendig geworden ist. Auch die Schule ist von diesen Maßnahmen betroffen:

Ab Dienstag, den 17. November 2020, wird der Unterricht an den Volksschulen, den Mittelschulen, der AHS-Unterstufe und den Polytechnischen Schulen nur mehr über Distance Learning abgewickelt.  Die Schulen stehen in dieser Zeit aber weiterhin für pädagogische Betreuung und Unterweisung offen. Der reguläre Schulbetrieb startet für die Schülerinnen und Schüler wieder am 7. Dezember 2020.

Der Schwerpunkt der Arbeitspakete – in allen Fächern, Schulstufen und Schularten – liegt in den folgenden 14 Unterrichtstagen bis zum 4.12. auf der Vertiefung des bereits Erlernten. Sofern es pädagogisch vertretbar und machbar ist, können auch neue Inhalte vermittelt werden.

MNS-Pflicht in Schulen:  Zusätzlich zu den bereits bestehenden Bestimmungen für die Sekundarstufe II, müssen nun auch an Mittelschulen, der Polytechnischen Schule und der AHS-Unterstufe alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In Volks- und Sonderschulen gilt das nur außerhalb der Klassenräume.

Schriftliche Leistungsfeststellungen – Schularbeiten:  
Für die Sekundarstufe I und die Polytechnische Schule gilt:
−  Schularbeiten werden verschoben. Ist dies nicht möglich, dann können diese abgesagt werden, wenn eine sichere Beurteilung auf andere Weise möglich ist (z.B. Mitarbeit).
−  Weitere schriftliche Leistungsfeststellungen finden – nach Abstimmung mit der Schulleitung – nur dann statt, wenn eine solche sichere Beurteilung nicht möglich ist.
–  
Die im Wintersemester 2020/21 festgesetzten Prüfungen finden zu den Bedingungen des Haupttermins 2020 unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt. Schülerinnen und Schüler legen die Prüfung unter Einhaltung  des gebotenen Abstandes sowie mit Mund-Nasen- Schutz ab.

Elternbeiblatt_Lockdown_final
Elternbrief Lockdown_final

04.11.2020 – COV-19_Schulverordnung 2020/21 in der geltenden Fassung; „Schulfremde Personen“
Da auch ELTERN und Erziehungsberechtigte als „schulfremde Personen“ gelten, sind derzeit Kontakte (Informationsaustausch, Abgabe von Materialien etc.) nur auf elektronischem Wege möglich. Der Betrieb der Schulkantine (auch durch externe Caterer) wurde vom BMBWF ausdrücklich für zulässig erklärt,-die geltenden Hygienebestimmungen sind auf jeden Fall einzuhalten!
SchülerInnen, die sich in Quarantäne befinden: SchülerInnen, die sich in der verordneten 10-tägigen Quarantäne (als K1-Kontaktpersonen) befinden, werden mit Unterrichtsmaterialien über die elektronische Plattform „MS Teams“ versorgt.

03.11.2020 – COV-19_Schulverordnung 2020/21 in der geltenden Fassung; Details zum Schulbetrieb ab 3.11.
Mit der Verordnung der Bildungsdirektion für Kärnten6. C-SchulampelphasenVO – Kärnten, Geschäftszahl: A/2074-Allg-B/2020, wurden am 30. Oktober 2020, ALLE Schule in Kärnten auf die Schul-Ampelfarbe „Gelb“ gestellt. Die heute in Kraft getretene Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2020, BGBL 464/2020, 2. November 2020, BGBl. 464/2020, legt im § 13 Abs. 4 C-SchVO 2020/21 fest, dass für ALLE Schule für den Zeitraum vom 3. November 2020 bis 30. November 2020 die Bestimmungen für die Schul-Ampelfarbe „Orange“ gelten (= 3. Abschnitt des 2. Teiles der C-SchVO 2020/21). D.h., dass für ALLE Schulen im Bundesland Kärnten für den genannten Zeitraum die Regelungen zur Schul-Ampelfarbe „Orange“ Geltung haben!
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen nicht mehr durchgeführt werden. Eine Abhaltung des Unterrichts im Freien, etwa im Rahmen der täglichen Bewegungseinheit, des Sportunterrichts oder bei ganztägigen Schulformen (auch des Freizeitteils), ist nicht als Schulveranstaltung oder schulbezogene Veranstaltung zu qualifizieren. Dieser Unterricht kann weiterhin im Freien abgehalten werden.
Bewegung und Sport: Der praktische Unterricht hat, wann immer es möglich ist, im Freien zu erfolgen. Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, so ist der erhöhte Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten. Kontaktsportarten sind unzulässig.

16.10.2020 – Ampelfarben der Schulen unter Bezirksfarbstatus
Zur Information:  Die Ampelfarben der Schulen sind -bis auf weiteres- immer eine Stufe unter der Bezirksfarbe. Es wird dringend ersucht, die jeweils angeordneten und gültigen COV-19-Maßnahmen einzuhalten!
Quelle: BD Kärnten, BR Ost, Abteilg. 1, Büro St. Veit/Glan, 16.10.2020

21.09.2020Verschärfte COV-19-Maßnahmen; Schulveranstaltungen etc.
Verwendung von MNS: Aufgrund einer Änderung der C-SchVO 2020/21 ist ab 14. 9. 2020 bereits bei Ampelphase „Grün“ für alle Personen im Schulgebäude außer-halb der Klassen- und Gruppenräume eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) verpflichtend. Schulfremde Personen müssen ab Ampelstufe „Grün“ während der gesamten Zeit einen MNS tragen. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen sind von der Anordnung, einen MNS zu tragen, ausgenommen!
Symptome? 1450 anrufen! Wenn eine Person Symptome aufweist oder befürchtet, an COVID-19 erkrankt zu sein, ist umgehend eine weitere Abklärung über die Telefonnummer 1450 vorzunehmen!
Ein Verdachtsfall an einer Schule bedeutet nicht, dass eine Klasse oder die gesamte Schule gesperrt wird! Alle Anweisungen erfolgen jeweils durch die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde, allenfalls in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schularzt, welcher die Gesundheitsbehörde unterstützt.
Einzelne unspezifische Symptome wie eine saisontypische Erkältungssymptomatik (z.B. Schnupfen) gelten nicht zwingend als Verdachtsfall und Kinder/Jugendliche sollen weiterhin am Unterricht teilnehmen, sofern dem Unterricht gefolgt werden kann. In der C-SchVO § 9 Abs. 5 ist diesbezüglich definiert: Vom Vorliegen eines Verdachtsfalls ist jedenfalls bei einer Körpertemperatur von 37,5°C und mehr oder plötzlichem Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns auszugehen.
Ein banaler Schnupfen gilt nicht als Verdachtsfall. Weitere Infos finden Sie in der Verdachtsfalldefinition des BMSGPK.
Risikogruppe(n) bei Schüler/inne/n  nach C-SchVO 2020/21,  § 8.   Für Schülerinnen und Schüler,
(1) die einer Risikogruppe gemäß C-SchVO 2020/21 § 3 Z 4 angehören,
(2) die mit Angehörigen einer solchen Risikogruppe im selben Haushalt leben,
(3) die eine individuelle Erkrankung oder eine Vorerkrankung aufweisen, die eine Isolation zwingend notwendig macht, 
(4) für welche steigende Infektionszahlen eine besondere psychische Belastung darstellen,
Der Antrag ist  durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu begründen.

Herbstferien & schulautonome Tage. Im Zuge der Novelle vom 22. 7. 2020 zum Kärntner Schulgesetz, LGBl. Nr. 60/2020, werden ab dem Schuljahr 2020/2021 für allgemeinbildende Pflichtschulen in Kärnten Herbstferien vom 27. 10. 2020 bis zum 31. 10. 2020 erstmals gesetzlich festgelegt. Die Herbstferien finden jedenfalls statt.
Da der 26. Oktober im Schuljahr 2020/2021 auf einen Montag fällt, stehen für allgemeinbildende Pflichtschulen zwei „frei verfügbare“ schulautonome Tage zur Verfügung, diese sind für unser Schulzentrum der 14.05.2021 und der 04.06.2021.
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen.
Grundsätzlich gilt im Schuljahr 2020/21 an den Schulen Regelbetrieb, dies gilt auch für die Abhaltung von Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen, die nicht wie im vergangenen Schuljahr generell ausgesetzt werden müssen.Die Planung und Durchführung unserer Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen ist bis dato ausgesetzt, -auch wurden keinerlei Anzahlungen getätigt!
Corona-Hotline des Landes Kärnten: 050 536 53003
Antworten auf die häufigsten Fragen zu COVID-19 finden Sie immer aktuell auf der Homepage der AGES bzw. der Homepage des BMSGPK.

11.09.2020 – DRINGENDES UPDATE:  MNS-Pflicht auch bei Ampelstatus „Grün“
(Bildungsdirektion Kärnten, 13.05 Uhr) – Aufgrund aktueller Entwicklungen in Zusammenhang mit COVID-19 wurde auf Bundesebene eine kurzfristige Änderung hinsichtlich der Maskenplicht an Schulen angekündigt: Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, den 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS).  Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.  Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zur allgemeinen Prävention bei.

11.09.2020 – Hotlines bezüglich COV-19  in der Bildungsdirektion Kärnten
Rechtsfragen: 0699 1581 2081
Pädagogische Fragen: 0699 1581 2082
Schulpsychologische Fragen: 0699 1581 2083
Schriftliche Anfragen an  corona.fragen@bildung-ktn.gv.at

09.09.2020 – Schulbeginn Montag, 14.09.2020,      7.45 Uhr
Nach einem ungewöhnlichen Sommer kehrt mit dem Start des neuen Schuljahres ein weiteres Stück Normalität in den Alltag der
Schulkinder zurück. Auch mir als Schulleiter ist es ein großes Anliegen, trotz aller Herausforderungen, die Corona mit sich bringt, einen möglichst regulären Schulalltag 2020/21 zu ermöglichen. Dazu nachfolgender Plan für die 1. Schulwoche:
Montag, 14.09.: Unterricht für alle SchülerInnen bis 09.45 Uhr; Empfang der SchülerInnen der 1. Klassen um 07.45 Uhr im inneren Pausenhof (bei Schlechtwetter Aula/Mittelschule), – Eltern dürfen gerne mitkommen (es gelten die allgemein bekannten COV-19-Vorsichtsmaßnahmen!)
Dienstag, 15.09.: Eröffnungsgottesdienst in der Dominikanerkirche, 08.00 Uhr. Eltern sind eingeladen (es gelten die allgemein bekannten COV-19-Vorsichtsmaßnahmen!) Anschl. Unterricht für alle SchülerInnen bis 11.35 Uhr;
Mittwoch, 16.09. – Freitag, 18.09.:  jeweils 5 Stunden Unterricht (12.25 Uhr)
>> Weitere Infos des BMBWF  unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/elterninfo.html
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17.08.2020 –
Schule im Herbst 2020: Ein Konzept für einen erfolgreichen Start von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (PK, bmbwf v. 17.8.2020)
Zwischen dem Recht auf Bildung, der öffentlichen Fürsorge für Kinder, Jugendliche und deren Familien sowie dem Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus besteht unzweifelhaft ein Spannungsverhältnis. Im Frühjahr dieses Jahres hat die Bundesregierung dem Infektionsschutz Vorrang gegeben, auch weil die Rolle der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Schulen im Infektionsgeschehen ungeklärt war.

Das hat sich geändert: heute wissen wir sehr viel mehr über die Relevanz der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Schulen für das Infektionsgeschehen und natürlich auch über das Virus selbst, seine Übertragungswege und die medizinischen Behandlungserfolge Bescheid.
Dank zahlreicher Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen ist die Zahl der Neuinfektionen bis zum Sommer zurückgegangen und befindet sich in einem wechselnden Gleichgewicht zur Zahl der Genesenen. Es kommt zu Anstiegen, aber auch wieder zu Rückgängen bei den Neuinfektionen, von einem exponentiellen Wachstum ist Österreich aber entfernt. Auch wenn es keine Garantie dafür gibt, dass dies so bleibt, so planen wir die Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Schulen mit Beginn des Schuljahres 2020/21.
Die Wiederaufnahme des Regelbetriebes erfolgt deshalb nicht ohne Vorsicht und Respekt vor der Dynamik einer ansteckenden Infektionskrankheit. Daher starten wir den Regelbetrieb mit Rückversicherung. Wir wissen, dass die Situation fragil ist und sich die Infektionslage rasch verändern kann. Die regionale Corona-Ampel wird diese Veränderung transparent und datengestützt anzeigen. Das Bildungssystem wird darauf synchron reagieren, Klassen- oder Schulschließungen sind nicht ausgeschlossen, Distance-Learning kann wieder installiert werden.
Dafür steht aber ein Konzept und eine Strategie bereit und wir gehen somit vorbereitet in den Herbst. Darüber soll nachfolgende Presseinformation informieren, die sich an die Eltern/Schulpartner wendet. Auf Basis dieses Dokuments entsprechende Erlässe und Verordnungen folgen.

Schule im Herbst_PK_bmbwf_17aug20

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08.07.2020 –
Weiterverwendung der Anzahlung aus der Sommersportwoche 3. Klassen im Schuljahr 2019/20 für Anzahlung Wienwoche 4. Klassen im Schj. 2020/21
Geschätzte Erziehungsberechtigte, aus Gründen organisatorischer Vereinfachung schlagen wir vor, dass der Einzahlungsbetrag über EUR 100,00 für die durch COV-19 entfallene Sommersportwoche als Anzahlung für die WIENWOCHE der 4. Klassen (31.01.-05.02.2021) im Schuljahr 2020/21 gilt. Sollten Sie mit diesem Modus nicht einverstanden sein, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der Schulleitung.
P.S.: Die Stornokosten (EUR 20,00/Schüler) für Segelschule Neusiedl konnten vom
OEAD/Härtefond rückerstattet
werden, sodass Ihnen kein diesbezüglicher
finanzieller Verlust entstanden ist.

07.07.2020 – Terminverschiebung  2020/21:
                       WIEN-Woche der 4. Klassen  31.01. – 05.02.2021

29.06.2020 – Informationen zum Schulschluss:
Die Schlusskonferenz findet in diesem Schuljahr am Montag, 06.07.2020 statt.
Die Zeugnisausgabe erfolgt am 09.07. und 10.07. in den jeweiligen Gruppen.
Schlussgottesdienst für alle Schülerinnen und Schüler (auf freiwilliger Basis) am Freitag, 10. Juli um 8.00 Uhr in der Dominikanerkirche Friesach (auf Grund des großen Platzangebotes). Die Corona-Abstandsregeln sind in allen Fällen einzuhalten.

29.06.2020 – Vermerk „Digital kompetente Klasse (DKK)“
Auf Grund der durch die Corona-Homeschooling-Zeit von unseren Schülerinnen und Schülern erworbenen Fähigkeiten (hardwaretechnische Lösungen, Programmkenntnisse und -anwendungen MS Teams u.a.m.) bekommen Schülerinnen und Schüler aller Klassen im Schuljahr 2019/20 im Jahreszeugnis den Vermerk „Digital kompetente Klasse“.

29.06.2020 – Elternbrief des Herrn Bundesminister Dr. Heinz Faßmann

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit Anfang Juni befinden sich die meisten Schülerinnen und Schüler wieder im Präsenzunterricht an ihren Schulstandorten. Nach Monaten des Distance Learning war es mir ein besonderes Anliegen, noch vor den Sommerferien durch einen geregelten Unterricht in den Klassenzimmern – wenn auch unter besonderen Hygieneauflagen – diesen ersten Schritt in Richtung „Normalität“ zu setzen, der sowohl aus didaktischer als auch aus sozialer Sicht wichtig war.
Wir haben in den letzten Wochen und Monaten deutlich gesehen: Schule ist nicht nur Ort der Wissensvermittlung, sondern auch der Begegnung und des sozialen Austauschs.
Mein Ziel für das kommende Schuljahr 2020/21 ist daher, den Schülerinnen und Schülern im September einen möglichst regulären Schulstart zu ermöglichen.
Das heißt, dass – wenn es die aktuell sehr stabilen Infektionszahlen auch bis dahin zulassen – die Schule im Herbst so beginnt, wie sie auch im letzten Schuljahr begonnen hat: mit gewohntem Stundenplan, ohne Schichtbetrieb. Natürlich gilt jedoch auch für das kommende Schuljahr: Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Bildungsbereich werden auf Basis der jeweils aktuellen Infektionszahlen und in Ableitung der Vorgangsweise des Krisenstabes der Bundesregierung getroffen.
Ich möchte an dieser Stelle die Chance nutzen, Ihnen für Ihren Einsatz in den letzten Wochen und Monaten Anerkennung und Dank auszusprechen. Mir ist bewusst, dass diese Zeit für Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte besonders belastend war. Die Umstellung von Präsenzunterricht auf Distance Learning wäre ohne das große Engagement der Pädagoginnen und Pädagogen, aber vor allem ohne Ihre Unterstützung in dieser Form nicht möglich gewesen.
Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Sommer gemeinsam mit Ihrer Familie und weiterhin viel Gesundheit.
Ihr Heinz Faßmann
Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann Bundesminister, BM für Bildung,Wissenschaft,Forschung

17.06.2020 – Schülerfreifahrt Schuljahr 2020/21:
Die Freifahrtsanträge liegen ab sofort bereit und sind heuer ausnahmslos in der Schulleitung abzugeben (Beilagen Schülerfoto, Einzahlungsnachweis EUR 19,60).
Termin: Mittwoch, 1.7.2020 – Die Schulleitung gibt die bestätigten Anträge gesammelt ab und bemüht sich um schnellstmögliche Ausstellung der Ausweise.

16.06.2020 – Termine für Schulveranstaltungen 2020/21:
WIEN-Woche der 4. Klassen: 16.-22.11.2020
Sprachwoche JUFA Veitsch der 3. Klassen: 12.-16.10.2020
Diese Termine erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Durchführungen aufgrund der zu diesem Zeitpunkt gültigen COVID-19 Maßnahmen stattfinden können!

04.06.2020 – Schulfotografie (outdoor) für die Abschlussklassen 4a/4b am Dienstag, 16.6. um 9.00 Uhr (Ersatztermin: 18.6.).  An diesem Tag mögen bitte alle SchülerInnen der 4. Klassen erscheinen.

03.06.2020
– Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude/am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden. Die Hygienemaßnahmen (Hände waschen und desinfizieren),  Lüften des Klassenraumes und ABSTAND HALTEN sind nach wie vor aufrecht und zu beachten!

29.05.2020 – „SOMMERSCHULE“ als Unterstützungsmaßnahme für Schüler/innen:
Warum gibt es eine „Sommerschule“?
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Schulwesen haben besonders jene Schülerinnen/Schüler getroffen, die aufgrund erschwerter Rahmenbedingungen von Bildungsnachteilen betroffen sind. Die Sommerschule ist ein ergänzender Unterricht in Form einer Deutschförderung, mit dem Ziel, die Unterrichtssprache zu festigen. Das sind Schülerinnen/Schüler, die im laufenden Schuljahr im Fach Deutsch zwischen „Genügend“ und „Nicht Genügend“ stehen bzw. sonstige Versäumnisse aufweisen. Die Sommerschule findet vom 31. August bis 4. September 2020 sowie vom 7. bis 11. September 2020, jeweils 8.00 bis 12.00 Uhr, in den Räumen ausgewählter Sommerschulen statt. Die Teilnahme an der Sommerschule 2020 ist kostenfrei und grundsätzlich freiwillig.
Diese „Sommerschule“ stellt eine ideale Ergänzung der Ferien-/Sommerbetreuung“ des Landes Kärnten für die Pflichtschulen dar. Damit können die Schüler/innen ein durchgehendes Betreuungs- und Unterrichtsangebot, beginnend ab dem 3. August bis zum letzten Ferientag, den 11. September 2020, als Unterstützung für den Schulstart, in Anspruch nehmen!
>> Eine Nennung bzw. Empfehlung für die Teilnahme von SchülerInnen erfolgt durch die Schule.

27.05.2020 Das Land Kärnten plant für die Schüler/innen der Pflichtschulen
(6-14 jährige) das Angebot einer „FERIEN-/ SOMMERBETREUUNG“:

Vorgesehen sind dafür
vorrangig die ersten beiden Augustwochen (3. bis 7. August bzw. 10. bis 14. August). Als Alternative gelten die dritte und vierte Augustwoche, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten diese beiden Wochen für eine Ferien-/Sommerbetreuung bevorzugen.
Die Betreuung erfolgt jeweils von Montag bis Freitag, von 08.00 bis 17.00 Uhr und kann für eine Woche oder für zwei Wochen, vormittags oder auch ganztägig, in Anspruch genommen werden. Geboten wird Sport, Spiel sowie auf Wunsch auch gezielte Lernhilfe in Deutsch, Mathematik und Englisch. Diese Ferien-/Sommerbetreuung wird an Pflichtschulen stattfinden, wobei es zu Bündelungen der Schüler/innen an einzelnen Standorten kommen wird. Die Betreuung ist grundsätzlich kostenfrei. Für ein angebotenes Mittagessen ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten.
>> Verbindliche Anmeldungen erbeten an die jeweiligen KLASSENVORSTÄNDE oder an die Schulleitung direktion@nms-friesach.ksn.at

16.05.2020 – Liebe Schülerinnen und Schüler, wir freuen uns auf euch am Montag (Gruppen 1)  und Dienstag (Gruppen 2) …lasst uns dieses Schuljahr besonnen, gut und in Ruhe erfolgreich abschließen!   Bitte vergesst nicht darauf,
a) das Schulhaus
mit eurem mitgebrachten MNS (Masken) zu betreten,- über alle
weiteren Hygienemaßnahmen informieren euch eure Lehrerinnen und Lehrer…
b)
alle Lernaufträge (geschrieben, gedruckt oder digital) mitzubringen und euren
Lehrerinnen und Lehrern vorzulegen.

13.05.2020 – Abgabe der Schülerfreifahrt-Anträge:
Aufgrund der aktuellen Lage betreffend des Corona-Virus und der Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer weiteren bzw. neuerlichen Verbreitung, wird seitens der Bildungsdirektion Kärnten  und im Namen der am Verkehrsverbund Kärntner Linien teilnehmenden Verkehrsunternehmen ersucht, von einer persönlichen Abgabe der Freifahrt-Anträge bei den stationären Schülerfreifahrt-Ausgabestellen (für uns:  Kundendienststelle  HOFSTÄTTER, 9330 Althofen) der Kärntner Linien – also im unmittelbaren physischen Kontakt – abzusehen.  Aufgrund der dort getroffenen Schutzmaßnahmen drohen sonst ein ansteckungsförderliches Gedränge sowie überlange Wartezeiten in und vor den Ausgabestellen!

Es wird daher DRINGEND ersucht, die Antragstellung schon vor den Sommerferien in der Schule vorzunehmen: Die Schulen bekommen die Formulare in der ersten Juni-Woche zugestellt und bringen diese dann sofort zur Verteilung. Danach haben die  Antragsteller 2-3 Wochen Zeit, die nötigen Vorbereitungen zu tätigen (Selbstbehalt, Foto, ggf. bestimmte Bestätigungen u.dgl.) und den Antrag fertigzustellen. 

Anschließend werden die Anträge der gesamten Schule eingesammelt und in der letzten Schulwoche dem betreuenden Verkehrsunternehmen HOFSTÄTTER von der Schulleitung gesammelt übergeben!

04.05.2020 – Unterricht an den ursprünglich als schulautonom freien Tagen:
Durch die heurigen Ereignisse und die Auflagen (Verdünnung/Gruppen, Hygiene etc.), unter denen Unterricht für uns ab 18.05. stattfinden kann, ist die Anzahl der Schultage deutlich reduziert. Daher findet an unserer Schule -im Sinne des schulischen und persönlichen Fortkommens unserer Schülerinnen/Schüler am Freitag, 22.05. und Freitag, 12.06. Unterricht (in den jeweiligen Gruppen) statt.
Eine entsprechende Gruppeneinteilung wird dieser Tage bekanntgegeben.

27.04.2020 Hygieneplan COVID-19 für eine Schulöffnung mit 18.5.
1) Vor und im Eingangsbereich der Schule gilt
• Kontrollierter Zugang
Nicht alle auf einmal
• Abstand halten (mindestens 1 Meter)
• Betreten der Schule mit Mund-Nasen-Schutz
• Eltern und Begleitpersonen dürfen ohne Termin nicht in das Schulgebäude
• Nach Betreten: Hände waschen oder desinfizieren
2)
Im Schulgebäude gilt
• Beim Bewegen durch das Gebäude Mund-Nasen-Schutz tragen
• Mehrmals täglich Hände waschen
• Bei Husten/Niesen Mund und Nase mit Taschentuch oder Ellenbeuge bedecken!
• Abstand halten! (mind. 1 Meter)
• Nicht schreien oder laufen (Atemhygiene beachten)
3)
Im Klassenzimmer gilt
• Vor Betreten Hände waschen
• Regelmäßig lüften
• Bei Husten/Niesen Mund und Nase mit Taschentuch oder Ellenbeuge bedecken
• Fixe Sitzordnung beachten und einhalten!
• Abstand halten (mind.  1 Meter)
4)
Am Schulbuffet gilt
• Abstand halten (mind. 1 Meter)
• Mund-Nasen-Schutz tragen
• Nicht alle auf einmal
Maximalanzahl beachten
• Bei Husten/Niesen Mund und Nase mit Taschentuch oder Ellenbeuge bedecken
  • Vor dem Essen Hände waschen!
Corona_Piktogramme

24.04.2020 – Etappenplan für die Schulöffnung gem. Pressegespräch des Herrn
BM Dr. Faßmann, BMBWF, vom 24.4.

In Kürze: Stufenweise Öffnung – Etappe 2 (VS, NMS, AHS Unterstufe etc.): Diese ist für den 18. Mai geplant und wird nach Rücksprache mit dem Krisenstab und der Regierungsspitze endgültig. Der Fokus der Etappe 2 liegt auf der Rückkehr schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler.
Prinzip Verdünnung im „Schichtbetrieb“. Soziale Distanz und das Einhalten der Hygieneregeln ist in einem vollen Schulgebäude sehr schwierig einzuhalten. Sollen Bildung und Verhinderung von Infektionen in Einklang gebracht werden, muss die Präsenz von Schülerinnen und Schülern ausgedünnt werden. Daher kommt folgendes Prinzip zum Tragen: Verdünnung durch Schichtbetrieb.
Gruppenteilung. Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die Gruppengröße wird bei rund elf Schülern und Schülerinnen zu liegen. Die Gruppen werden in ihren Klassenräumen unterrichtet, aber abwechselnd.
Aufrechter Stundenplan. Wichtig dabei ist, dass der jeweilige Stundenplan der Klassen im Prinzip aufrecht bleibt. Ausnahme bilden event. Fächer Leibeserziehung und Musik, die voraussichtlich bis zum Ende des Schuljahres entfallen. Die dadurch entstehenden Freistunden sollen für die Festigung von Inhalten in anderen Fächern oder für die Erledigung von Aufgaben verwendet werden.
Leistungsbeurteilung „mit Augenmaß“, d.h. die wesentliche Basis der Leistungsbeurteilung für das Schuljahr 2019/20 bilden das „Halbjahreszeugnis“ (Schulnachricht) sowie die Leistungen, die bis zum 16. März erbracht worden sind (Schularbeiten, Tests, Mitarbeit).
Schularbeiten finden in der kommenden Zeit keine mehr statt! Die Leistungen, die im Rahmen des Distance-Learning und des nun folgenden Präsenzunterrichts erbracht wurden und werden, fließen in die Gesamtbeurteilung ein. Schüler, die kontinuierlich mitgearbeitet haben, sollen ihre Mitarbeit honoriert bekommen. Bei Schülern, die zwischen zwei Noten stehen und bei Schülern, die eine bessere Note erlangen wollen, kann eine mündliche Prüfung erfolgen.
Aufsteigen mit einem Nicht Genügend. In allen anderen Schularten wird ein Aufsteigen mit einem „Nicht Genügend“ ohne Beschluss der Klassenkonferenz möglich sein. Schülerinnen und Schüler, die mehr als ein Nicht Genügend aufweisen, können zu einer Wiederholungsprüfung antreten. Bleibt nur ein Nicht Genügend offen, können auch sie aufsteigen. Eine zusammenfassende Richtlinie über die Leistungsbeurteilung wird vom Bildungsministerium noch herausgeben.

22.04.2020 – Fragebogen (freiwillig) für ELTERN „Online-Erhebung Distance Learning“:
Werte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern unserer SchülerInnen,
die Bildungsdirektion für Kärnten führt eine Untersuchung zum Thema „Distance Learning“ durch. Ihre Mitarbeit ist dabei von großer Bedeutung, da die Erkenntnisse dieser Erhebung bestehende Problematiken im Zusammenhang mit Distance Learning identifizieren und so mögliche bildungspolitische Maßnahmen für Verbesserungen aufzeigen sollen.
Wir möchten Sie daher bitten, mit der Beantwortung des vorliegenden Fragebogens zum Erfolg der Untersuchung beizutragen. Die Beantwortung dauert ca. 10 Minuten. Wohlwissend der derzeitigen Belastung für Sie als Erziehungsberechtigte, können Sie mit der Beantwortung des Fragebogens einen wesentlichen Teil zur Identifizierung von bestehenden Problematiken beitragen. Bitte füllen Sie den Online-Fragebogen
bis zum 5. Mai 2020 aus.
Selbstverständlich garantieren wir Ihnen absolute Anonymität. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wer den Fragebogen ausgefüllt hat. Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit!
https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=LCd3qVco-kWZP4n5IqsdywxiNIeKnypCoHnMG4eZEf1UQldEWlQzTExKUjhSVFdETDlaSTlCVTRUWi4u

16.04.2020 – Information „Jugendcoaching in Zeiten von Corona/Covid-19“
Das Angebot des Jugendcoachings Pflichtschule steht auch in Zeiten von COVID-19/Corona zur Verfügung. Persönliche Treffen können zwar nicht stattfinden, aber Sie als Eltern oder auch die Schülerinnen/Schüler können sich folgend unterhalten:
Jugendcoach Frau Mag a. Sabine Taumberger                                                                        Handy: 0650/3558356 (telefonisch, SMS oder WhatsApp)
Email: s.taumberger@autark.co.at
Montag – Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

14.04.2020 – Information betreffend die Überbrückungsphase:
Aufbauend auf den Vorgaben der Bundesregierung und ergänzend zu den am 31.3.2020 übermittelten Unterlagen ergeht seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Information, dass die Überbrückungsphase an den Schulen bis 26.4.2020 weitergeführt wird.
Bevor es weiters in Familien zu einer Überlastung kommt, kann das
Angebot der Betreuung am Schulstandort in Anspruch genommen werden; dies unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Information betreffend Schulveranstaltungen bzw. schulbezogene Veranstaltung:
In Ergänzung zum Schreiben des BMBWF v. 11.3.2020 wird mitgeteilt, dass der Zeitraum, in welchem die Durchführung von Schulveranstaltungen (gem. § 13 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), sowie schulbezogenen Veranstaltungen gem. § 13a SchUG untersagt wird,
bis auf Weiteres ausgeweitet wird.

03.04.2020 – Erreichbarkeit und Anwesenheit der Schulleitung in der Karwoche:
Geschätzte Eltern, nachdem wir uns inmitten einer sehr außergewöhnlichen Situation für Gesellschaft, Wirtschaft und Schule befinden, ist heuer alles anders: die Schulleitung steht Ihnen auch in der Karwoche ganztägig für Ihre Anfragen telefonisch unter +43 699 1599 9646 oder direktion@nms-friesach.ksn.at zur Verfügung!
Bei Bedarf -auch kurzfristig- erfolgt auch in der Karwoche (6.-10.4.) eine Beaufsichtigung von Schülern im Notfall!
Mein Anliegen ist es jedoch, dass Sie und Ihr Kind die schulischen Arbeiten für die Dauer der Osterferienzeit nun zurückstellen und sich und der Familie eine Auszeit gönnen!
Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne eine schöne Osterzeit im Kreise der (Klein)familie, gute Gespräche und viel Erholung!

02.04.2020 – Bereitstellung der bisher geleisteten Arbeiten der Schülerinnen/Schüler
Diese soll bis Freitag nach Ostern (17.4.) erfolgen: entweder -je nach vorhandener Möglichkeit!!-  in gedruckter Form auf Papier, gesammelt und geordnet in Mappe(n), Ordner etc. und/oder in digitaler Form (z.B. auf einem USB-Stick). Ob die Unterlagen dann zu diesem Zeitpunkt tatsächlich weitergegeben werden können, entscheiden die weiteren Erlässe und Anweisungen des BM und der Bildungsdirektion!
Es sollte aber aus rein organisatorischer Sicht ein Zeitpunkt sein, auf den Schüler vorerst hinarbeiten. Das Bildungsangebot, das regelmäßig neu hinzukommt und vom LehrerInnen-Team sehr überlegt bereitgestellt wird, ist ein neues und innivatives Lernen und Erkunden, dass sich für „Digitales Lernen“ anbietet –
Edutainment ist dabei ein zentrales Anliegen!
Es wird nochmals betont, dass sämtliche Schülerarbeiten
nicht zur Leistungsbeurteilung (wie alle Hausübungen generell) sondern ausschließlich der Mitarbeit zugerechnet werden! Dabei wird in jedem Fall auf die familiäre Situation (z.T. beengte Situationen, mehrere Kinder teilen sich den Arbeitsplatz…), die technischen Voraussetzungen (PC-Arbeitsplätze…) und die Ausnahmesituation generell berücksichtigt!

01.04.2020 – Informationen über die Pressekonferenz des Herrn BM Dr. Faßmann
In seiner Pressekonferenz v. 31.3. hat der Bundesminister in seinen „…weiteren Schritten und Maßnahmen…“ nachfolgend erläutert:
1. 
Ziel ist weiterhin eine rasche Rückkehr aller Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden als auch aller im Bildungswesen Beschäftigten (insbesondere Lehrerinnen und Lehrer sowie Professorinnen und Professoren) in den ordentlichen Schul- und Studienbetrieb. Dies ist aber stark von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängig.
2.  Aufbauend auf den Vorgaben der Regierung wird
bis Ende April der Notbetrieb in Form von Betreuung an den Schulen weitergeführt. Bevor es in Familien zu einer Überlastung kommt, sollen sie das Angebot der Betreuung am Schulstandort in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie der berufliche Hintergrund der Eltern und Erziehungsberechtigten ist. Für die Hochschulen und Universitäten bedeutet das, dass der derzeit eingerichtete Betrieb bis Ende April fortgesetzt wird.
3.  Lehrerinnen und Lehrer müssen zu ihren Schülerinnen und Schülern über bestehende Kommunikationskanäle regelmäßig und strukturiert Kontakt halten.
Schülerinnen und Schüler müssen dafür verbindlich zur Verfügung stehen. Sofern es beim Aufbau dieser Kanäle zusätzlicher Unterstützung durch das Ministerium bedarf, wird diese bereitgestellt. Verwiesen wird auf die „Leitlinien für die Fernlehre/das Distance Learning nach den Osterferien“ (GZ2020-0.211.975-1-A) und auf „Corona-Krise: Kontaktaufnahme mit Schülerinnen/Schülern, die bisher nicht erreicht wurden“ (GZ2020-0.211.463).
4.  Lehrerinnen und Lehrer werden ersucht, für den Zeitraum nach Ostern bis Ende April weitere Arbeitspakete für die Schülerinnen und Schüler zusammen zu stellen. Die Entscheidung, ob neuer Stoff vermittelt wird oder es zu einer weiteren Vertiefung kommt, muss mit Ausnahme des Berufsschulwesens schulautonom getroffen werden. Auch das wird mit einem eigenen Erlass geregelt. Folgende Vorgehensweise wird vorgegeben:
a. An den Schulstandorten selbst sollen klassenführende Lehrerinnen und Lehrer bzw. Klassenvorstände in Absprache mit den Fachlehrerinnen und den Fachlehrern gemäß dem Grundsatz die Zusammenstellung der Arbeitspakete vornehmen.
Die Entscheidung am Schulstandort kann zwischen den Schulstufen und den Fächern unterschiedlich getroffen werden (z.B. Vertiefung in Mathematik, neue Inhalte in Geschichte).
b. Unabhängig von der Entscheidung – „Neuer Stoff“ oder „Vertiefung“ – soll bei der Menge der Inhalte mit Augenmaß vorgegangen werden, um
eine Überforderung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern und Erziehungsberechtigten zu vermeiden.
c. Lehrlingen wird der Abschluss der letzten Klasse der Berufsschule mit Distance Learning ermöglicht, damit sie im Sommer planmäßig zur Lehrabschlussprüfung antreten können. Die Lehrabschlussprüfung selbst wird von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Für Lehrlinge, die im Bereich der kritischen Infrastruktur (wie etwa Einzelhandel, Drogist/in, Logistik) gebraucht werden und die aus diesem Grund derzeit nicht am
Distance Learning teilnehmen können, werden bis spätestens Ende des Schuljahres
eigene Distance Learning-Lehrgänge zum Nachholen des Lernstoffs organisiert.
5. Alle Schülerinnen und Schüler, die Probleme vorweisen, sollen ausnahmslos kontaktiert werden. Die vom Bundesministerium bereit gestellten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden angewiesen, mit jenen Schülerinnen und Schülern Kontakt
aufzunehmen, die
a. Probleme mit der aktuellen Situation vorweisen
b. seit Beginn des Notbetriebs von ihren Schulen nicht mehr erreicht werden konnten
Die Erhebung und Festlegung der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Basis der Meldungen, die die einzelnen Schulen an die Bildungsdirektionen weitergeben.
Die Gesamtverantwortung liegt beim jeweiligen Pädagogischen Dienst der Bildungsdirektionen. Die Kontaktaufnahme durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beginnt am 1. April.
Verwiesen wird auf die „Leitlinien für die Fernlehre/das Distance Learning nach den Osterferien“ (GZ2020-0.211.975-1-A) und auf „Corona-Krise: Kontaktaufnahme mit Schülerinnen/Schülern, die bisher nicht erreicht wurden“ (GZ2020-0.211.463).
6.
Familien werden keine Kosten aus abgesagten Schulreisen und Schulveranstaltungen entstehen. Dazu wird es eine entsprechende legistische Regelung geben. Damit ist sichergestellt, dass den Eltern alle Kosten, die aus nicht durchgeführten Reisen, Veranstaltungen und Projektwochen entstehen, ersetzt werden.
7.
Ab 1. April werden keine Elternbeiträge für ganztägige Schulangebote (GTS) an Bundesschulen eingehoben. Den Ländern und Gemeinden wird von Seiten des Ministeriums empfohlen, ebenfalls gänzlich auf die Einhebung von Beiträgen zu verzichten. Ebenso werden in Internaten ab 1. April keine Beiträge von Seiten der Eltern und Erziehungsberechtigten eingehoben. Verwiesen wird auf „Information zu Beiträgen der Eltern bei Besuch ihrer Kinder in der öffentlichen GTS (AHS-Unterstufe) und in Schüler/innenheimen des Bundes“
8. Das Bildungsministerium wird bis 10. April ein erweitertes Service-Portal für Distance
Learning einrichten und so einen niederschwelligen Zugang ermöglichen. Dadurch wird vor allem Lehrerinnen und Lehrern, die die digitalen Angebote wenig bis gar nicht nutzen, die Möglichkeit geboten, ihren Unterricht online durchzuführen und ein digitales Klassenzimmer einzurichten….
9. Um Schülerinnen und Schülern
aus benachteiligtem Umfeld eine Teilnahme am Distance Learning zu ermöglichen, werden über das Bildungsministerium in Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern Endgeräte und Datenpakete angeschafft und zur Verfügung gestellt.
10. In Bezug auf die Studienbeihilfe und Familienbeihilfe wird das Sommersemester 2020 als ein neutrales Semester definiert, um einen längeren Bezug zu ermöglichen.
Verwiesen wird auf „Studienförderung: Sommersemester 2020 als ,neutrales Semester‘“.

31.03.2020 – Übergabe-/Ablagesystem NMS_Teil2: Dieses ist seit heute zur Übergabe der bearbeiteten Schülerarbeiten sowie Abholung von korrigierten Heften, Arbeiten etc. klassenweise beschrieben (sowie mit EINGÄNGE/AUSGÄNGE lt. Bildern) in der Zeit von 7.30-14.30 Uhr eingerichtet. Während der Karwoche wird die Ablage der NMS nicht mehr bereitstehen!! Bitte unbedingt einzeln eintreten und die vorgeschriebenen Hygienebestimmungen (Händedesinfektion etc.) einzuhalten!

Ich betone ausdrücklich, dass es sich hier nicht um einen „dauernden Marktplatz“ sondern um einmalige Gelegenheiten zur Übergabe restlicher Materialien handeln muss! Das Risiko der Infektionsübertragung ist zu groß, widerspricht meinen sonstigen bisherigen Maßnahmen und Vorkehrungen und steht zum Nutzen eines Lernmitteltausches in keiner Relation!
Jeder weitere Austausch von Lern-/Arbeitsmaterialien hat auf dem digitalen Weg (oder notfalls postalisch) zu erfolgen!!

30.03.2020 – Übergabe-/Ablagesystem NMS  (bei Bibliothek) Haupteingangsbereich: Dieses haben wir zur vorübergehenden Übergabe der bearbeiteten Schülerarbeiten sowie Abholung von korrigierten Heften, Arbeiten etc. klassenweise beschrieben ab 31.3. in der Zeit von 7.30-14.30 Uhr eingerichtet. 

27.03.2020– Angebot „Schülerbetreuung“ an der NMS FRIESACH Hemmaland in den Osterferien: wie bereits am 21.03. angeboten ersuche ich Sie um Ihre Bedarfsmeldung bis spätestens 27.3. an direktion@nms-friesach.ksn.at oder Tel +43 699 1599 9646

Information betreffend Schulveranstaltungen bzw. schulbezogene Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus:
Ergänzend zum Erlass des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 10. März 2020 teilt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für den schulischen Bereich wie folgt mit:

Aufgrund der verstärkten Verbreitung des Corona-Virus in Europa werden zum Zwecke der Gewährleistung der Sicherheitsowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrkräften sämtliche Schulveranstaltungen gem. § 13 des SchUG, BGBl. Nr. 472/1986 idgF, sowie schulbezogene Veranstaltungen gem. § 13a SchUG ab sofort bis einschließlich 3. April 2020 untersagt.

Dies bedeutet, dass für bereits geplante und beschlossene Veranstaltungen gem. §§ 13, 13a SchUG eine entsprechende Absage zu veranlassen ist, wobei ein gesonderter Beschluss im jeweiligen schulpartnerschaftlichen Gremium nicht erforderlich ist und von der Schulleitung erfolgt. Darüber hinaus wird für das verbleibende Unterrichtsjahr empfohlen, von der Planung und Durchführung von Veranstaltungen gem. §§ 13, 13a SchUG – unter Einbindung der schulpartnerschaftlichen Gremien – Abstand zu nehmen. Dieser Empfehlung schließt sich die Schulleitung der NMS Friesach vollinhalltlich an.

25.03.2020 – Das Angebot unserer Lernplattform wächst und wächst…
Angesichts der eher „trüben“ Aussichten auf herkömlichen Unterricht im Schulgebäude erweitern wir stetig das Angebot digitaler Lernplattformen. Dabei ist es uns wichtig, dass Lernen Spaß macht und Neugier weckt -egal ob in der Schule oder zu Hause- und so wird „Edutainment“ und „Infotainment“ wichtiger Bestandteil des selbsterarbeitenden Lernens! Meine Bitte an Sie als Eltern: lassen Sie Ihr Kind möglichst selbständig (er)arbeiten, es ist ein wertvoller Lernprozess, wenn man manchmal mehrere Übungsanläufe nehmen muss… In der Überzeugung, dass dies gelingt und diese Zeit gut für Übung und Vertiefung genutzt wird, darf ich nur noch auf die Wichtigkeit des Lesens hinweisen: täglich 15 Minuten intensives Lesen wäre super…!
Davon bitte 5 Minuten laut vorlesen lassen.
Kurze Inhaltsangabe bzw. gelesene Texte erzählen lassen.

21.03.2020 – Angebot einer SchülerInnen-Betreuung an der NMS FRIESACH Hemmaland auch in den Osterferien!
In den letzten Tagen fragen Eltern und Erziehungsberechtigte, die in kritischen Berufen und Infrastruktureinrichtungen arbeiten, an, ob es eine Betreuungsmöglichkeit ihrer Kinder auch während der Osterferienwoche (Karwoche) gibt.
Selbstverständlich bieten wir diese Betreuung an: Mo-Do jeweils 07.30-13.00 Uhr
(auch mit anschl. Tagesbetreuung/BÜM bis 16.00 Uhr möglich).

Dazu ersuche ich Sie, liebe Erziehungsberechtigte, um Ihre Bedarfsmeldung
bis spätestens 26.3. an direktion@nms-friesach.ksn.at oder Tel +43 699 1599 9646

20.03.2020 Die Schulpsychologie unterstützt ab sofort die Notrufnummer „Rat auf Draht“:  ab 21.3. Erweiterung des Chat-Angebots http://www.rautaufdraht.at/chat-beratung durch Schulpsychologen und Schulpsychologinnen – Kooperation soll Familien entlasten.

17.03.2020 Da vermehrt die Anfragen betreffend den 19. März 2020 sowie dem darauffolgenden 20. März als (unseren vereinbarten) schulautonom freien Tag kommen, darf ich mitteilen, dass an diesen beiden Tagen die Schule geschlossen hat! 

16.03.2020 Die Aufgabenlisten/Lernunterlagen sowie der Link zur „EDUTHEK.at“
des BMBWF befinden ab heute unter dem Menüpunkt „Für Eltern“ auf unserer Homepage.

15.03.2020 Der Schulleiter verfügt (wie auch die Schulleitung der VS) ab Montag, 16.3. ein generelles Zutrittsverbot für schulfremde Personen. Sollten Eltern der SchülerInnen Bücher u.a. Gegenstände abholen wollen, so ist dies ausschließlich nach tel. Vereinbarung mit der jeweiligen Schulleitung möglich. Das Lernmaterial wird dann -falls möglich- vor dem Schulhaus ausgehändigt.

Lehr- und Lernmaterialien. – Da sich die Ereignisse der letzten Tage und Stunden überschlagen haben, werden die Arbeitsanweisungen für unsere SchülerInnen aller Klassen am Montag, 16.3. in Papierform ausgegeben und finden sich mit zahlreichem weiteren digitalen Übungsmaterial ab Montag Mittag auch auf unserer Schulhompage zum Download. Ein Support der Lehrerinnen und Lehrer per Email, Telefon oder anderen vereinbaren Kommunikationskanälen ist aufrecht.

Kein Kantinenbetrieb ab 16.3.: Bitte geben Sie Ihrem Kind ggfls. eine Jause mit.

14.03.2020 Entschuldigtes Fernbleiben der Schule für alle Schülerinnen/Schüler
                       bereits ab Montag, 16.3.
Bereits ab 16.3. sind lt. Weisung des BMBWF sowie der Bildungsdirektion (BD) Kärnten SchülerInnen auf Wunsch der Erziehungsberechtigten vom Unterricht freigestellt.
Die Betreuungsmöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler ist weiterhin gegeben. Weiters finden an den Tagen 16. und 17.3. sowie in der Folge an sämtlichen unterrichtsfreien Tagen bis mindestens 3.4. keine Schularbeiten und Testverfahren – weder in Heimarbeit noch in schulbetreuter Form – statt.

Laut Erlass des BMBWF vom 13. März 2020, fließt die
Bearbeitung des zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterials in die Leistungsbeurteilung ein und ist wie eine Hausübung bzw. Mitarbeit zu zählen!

13.03.2020 – Elternbrief des Hrn. BM Dr. Heinz Faßmann

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich richte mich mit einem ungewöhnlichen Anliegen und Appell an Sie. Über das Coronavirus (Covid-19) selbst brauche ich Sie nicht zu informieren – unsere Medien berichten derzeit ausführlich darüber.
Meine Aufmerksamkeit gilt vor allem Ihren Kindern und Ihren Familien. So möchte ich unsere Schülerinnen und Schüler einerseits schützen, andererseits will ich uns allen ein Stück Normalität bewahren. Dazu brauche ich allerdings auch Ihre Mithilfe und Unterstützung.
Die Bundesregierung hat gestern unterschiedliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesetzt, die insbesondere den Schulbereich betreffen. Diese Maßnahmen dienen vor allem dazu, jene zu schützen, die ein höheres Risiko haben, schwer am Coronavirus zu erkranken. Die Maßnahmen können allerdings nur dann ihre volle Wirkung erzielen und erfolgreich sein, wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen.
Bis zum Beginn der Osterferien habe ich je nach Alter Ihres Kindes folgende Bitte:

Ist Ihr Kind Schüler/in einer Volksschule, Neuen Mittelschule, AHS-Unterstufe oder einer Sonderschule, so hat es von Mittwoch, dem 18. März 2020, bis zum Beginn der Osterferien keinen regulären Unterricht.Wenn es Ihnen möglich ist, organisieren Sie bitte eine häusliche Betreuung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Betreuung zu Hause zu organisieren(speziell, wenn Sie in kritischen Bereichen, insbesondere Gesundheit, Sicherheit, Lebensmittelhandel und Verkehrsinfrastruktur arbeiten oder Alleinerzieher/in sind), kann ihr Kind weiterhin die Schule besuchen. Dort sollen Übungs- und Vertiefungsmaterialien durchgenommen werden.

Ist ihr Kind Schüler/in einer AHS-Oberstufe, einer berufsbildenden höheren Schule, einer berufsbildenden mittleren Schule (z. B. Handelsschule oder Fachschule), Berufsschule bzw. Polytechnischen Schule, so findet für sie von Montag, dem 16. März 2020, bis zum Beginn der Osterferien kein Unterricht statt. Ihr Kind soll von zu Hause aus bereits behandelte Lehrplaninhalte wiederholen und vertiefen. Ihrem Kind werden dazu unterschiedliche Unterrichtsmaterialien – auch in digitaler Form – von den Schulen angeboten. Die Abholung von Übungs- und Vertiefungsmaterialien bzw. von dafür notwendigen Dokumenten ist unter Einhaltung der verschärften Hygienevorschriften möglich.

Vermeiden Sie bitte jedenfalls eine Betreuung durch die Großeltern (besonders im Risikoalter ab ungefähr 65 Jahren), denn das sind die Personen, die wir bestmöglich schützen wollen.
An dieser Stelle kann ich Ihnen versichern, dass Ihr Kind keinen Lehrstoff versäumen wird, wenn es nicht zur Schule geht: Dort wird nur bereits durchgenommener Stoff vertieft und wiederholt.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Schule. Dort sind Lehrkräfte weiterhin an ihrem Arbeitsplatz und bemüht, gemeinsam mit uns diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen.
Mit der Entscheidung, persönliche Kontakte bewusst zu reduzieren, leisten Sie einen wertvollen Beitrag, damit die Menschen in Ihrem persönlichen Umfeld gesund bleiben.
Glauben Sie mir: Auch mir fallen diese Umstellungen nicht leicht, die jetzt von uns allen gefordert werden. Ich bin selbst Vater und Großvater und weiß, was solche gravierenden Änderungen im Alltag einer Familie bedeuten. Ich bin jedoch überzeugt, dass wir diesen wichtigen Schritt für unsere Kinder und Mitmenschen jetzt gemeinsam setzen müssen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns gemeinsam mit Ländern und Gemeinden, den Bildungsdirektionen und allen zu uns gehörenden nachgeordneten Dienststellen mit aller Kraft darum bemühen werden, die kommenden Wochen so gut wie möglich zu meistern!
Eckpunkte der Regelung entnehmen Sie bitte dem Erlass Umgang des Bildungssystems mit dem Coronavirus unter http://www.bmbwf.gv.at/corona_info. Unter diesem Link finden Sie auch laufend tagesaktuelle Informationen zum Thema.
Mit den besten Wünschen an Sie und Dank für Ihre Zusammenarbeit
Ihr Dr. Heinz Faßmann

12.03.2020
Die Schulleitung unterstützt alle Maßnahmen der Bundesregierung, welche die rasche Ausbreitung der Virusinfektion (COVID-19) in Österreich deutlich verlangsamen sollen. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir ein höchstes Maß an Vorsicht walten lassen. Die aktuelle Lage in Europa und in Österreich im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stellt auch den schulischen Alltag vor enorme Herausforderungen.
Im Zusammenhang mit den
angeordneten Schulschließungen wird
ab Mittwoch, 18. März, auch der Unterricht für alle Schüler bis 14 Jahre eingestellt.
Durch schulautonome Maßnahmen
ist derzeit eine Betreuung von SchülerInnen vorgesehen, damit jene Eltern, die in systemkritischen Berufen arbeiten, weiter ihrer Tätigkeit nachkommen können (z.B. Gesundheitspersonal, PolizistInnen oder etwa Bedienstete im öffentlichen Verkehr).
Selbstverantwortung und Zusammenhalt an den Schulen sind jetzt gefordert. Es besteht jedoch kein Grund zur Panik.
Das
Hauptziel aller derzeit gesetzten Maßnahmen ist, besonders schutzbedürftige Gruppen in unserer Gesellschaft (Alte, Kranke) durch möglichst geringe Sozialkontakte zu schützen, -diesem Bemühen schließen wir uns an.
Die Schulleitung  wird Sie weiterhin regelmäßig informieren.

MERKBLÄTTER (Quelle: BMBWF, ÖJRK)
Informationen für Schüler/innen ab der 5. Schulstufe
Lehrpersonen- und Elterninfos

11.03.2020 – Aus diesem Grund können wir Ihnen seitens der Bildungsdirektion für Kärnten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaueren bzw. gesicherte Informationen geben und dürfen Sie noch um etwas Geduld bitten; seitens des BMBWF wurde jedoch ein österreichweiter Erlass angekündigt.

Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf unser Schulsystem; oberste Priorität hat die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler, wir ersuchen diesbezüglich jedoch, jegliche Panik zu vermeiden.

Die Bildungsdirektion für Kärnten steht in enger Abstimmung mit Landeshauptmann und Bildungsreferent Dr. Peter Kaiser sowie dem Bundesministerium für Inneres; aktuell finden Sitzungen auf höchster Ebene statt, bei der auch das BMBWF vertreten ist. Wir werden Sie umgehend über die weitere, koordinierte Vorgehensweise ausführlich informieren!

Mittlerweile hat die italienische Region Friaul-Julisch Venetien, um eine Ausbreitung des Coronavirus in Norditalien zu verhindern, bis 1.3.2020 sämtliche Veranstaltungen abgesagt. Für unsere Schulen bedeutet dies, dass bis zum 1.3.2020 keinerlei Reisen bzw. keine Schüleraustausche von Schüler/innen aus den bzw. in die gefährdeten Regionen stattfinden dürfen

Weitere Informationen des Landes Kärnten: https://www.ktn.gv.at/Service/News?nid=30920 bzw. https://www.ktn.gv.at/Service/News?nid=30921

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